Drucksache - VII/1073  

 
 
Betreff: Sicherung von Gebäuden und Flächen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Antja Stantien 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
11.06.2015 
38. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Stellungnahme
24.06.2015 
43. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau erledigt   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien Stellungnahme
25.06.2015 
29. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien vertagt   
27.08.2015 
30. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien vertagt   
18.02.2016 
35. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien vertagt   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung Empfehlung
01.07.2015 
55. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung vertagt   
02.09.2015 
56. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung vertagt   
24.02.2016 
62. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 01.06.2015, DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle ungenutzten Gebäude und Flächen im bezirklichen Eigentum so zu sichern, dass die derzeitige Beschaffenheit erhalten bleibt und gegebenenfalls eine Nachnutzung für Gemeinbedarfseinrichtungen zeitnah und kostengünstig ermöglicht werden kann.

 

 

 

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seinen Beratungen zum „Entwicklungskonzept Wohnen“ festgestellt, dass sich zukünftig ein ansteigender Bedarf an Kita-, Schul-, Hort- und Freizeiteinrichtungen entwickeln wird, welcher vom Umfang her noch nicht klar einschätzbar ist. Demzufolge sollten alle vorhandenen bezirkseigenen Flächen und Gebäude derzeit – bis genauere, sichere Planungen vorliegen – weder abgegeben noch die bauliche Substanz gefährdet werden.

 

 
 

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