Drucksache - VII/0917  

 
 
Betreff: Wohnungsbau in Treptow-Köpenick - sozialverträglich und barrierefrei
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
29.01.2015 
34. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
26.02.2015 
35. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 19.01.2015, PIRATEN

1.               Wie schätzt das Bezirksamt die Möglichkeiten zur Regelbarkeit von sozialverträglichen Mieten in städtebaulichen Verträgen durch die seit August 2014 geltende Richtlinie Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ insbesondere im Hinblick auf die Priorisierung von Erschließungsmaßnahmen und die Errichtung von sozialer Infrastruktur ein? 

1.1               Hat sich mit dieser Richtlinie der Spielraum des Bezirksamts im Rahmen von städtebaulichen Verträgen, einen Anteil von sozialverträglichen Mieten festzuschreiben, verringert oder vergrößert? Wie begründet das Bezirksamt seine diesbezügliche Einschätzung?

1.2               Bei wie vielen und welchen konkreten Bauvorhaben (seit 2014) konnte infolge von Verhandlungen des Bezirksamts im Rahmen von städtebaulichen Verträgen sozialverträglicher Wohnraum festgeschrieben werden? Wie hoch ist die Gesamtzahl der so vertraglich gebundenen sozialverträglichen Wohnungen seit 2014?

1.3               Bei wie vielen und welchen konkreten Bauvorhaben (seit 2014) steht das Bezirksamt noch mit Vorhabenträgern in Verhandlung, um im Rahmen von sdtebaulichen Verträgen sozialverträglichen Wohnraum festschreiben zu lassen? Wie viele Wohnungen sind von diesen Verhandlungen betroffen?

1.4               Bei wie vielen Bauvorhaben (seit 2014) konnten die Verhandlungen des Bezirksamtes über die Festschreibung von sozialverträglichem Wohnraum nicht zum Erfolg geführt werden und welche Gründe standen dem jeweils entgegen?

2.               Entsprechend der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2014 wird davon ausgegangen, dass Vorhabenträger für 10 % bis 33 % der geplanten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der in 2014 geplanten Wohnungen, bei denen der Bezirk im Rahmen von städtebaulichen Verträgen eine Mietpreis- oder Belegungsbindung eingehen konnte?

2.1               In wie vielen und welchen konkreten Fällen konnte im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages seit 2014 eine Mietpreisbindung mit Förderung eingegangen werden? Wie viele Wohnungen sind in diesem Rahmen gefördert worden?

2.2               In wie vielen und welchen konkreten Fällen steht das Bezirksamt derzeit mit Vorhabenträgern im Rahmen von städtebaulichen Verträgen in Verhandlung, um diese Art von Wohnraumförderung zu erreichen? Wie viele Wohnungen sind davon betroffen?

2.3               In wie vielen und welchen konkreten Fällen konnte das Bezirksamt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages seit 2014 eine Mietpreisbindung ohne Förderung erreichen, wie viele Wohnungen sind davon betroffen?

2.4               In wie vielen und welchen konkreten Fällen steht das Bezirksamt mit Vorhabenträgen in Verhandlung, um im Rahmen von städtebaulichen Verträgen eine Mietpreisbindung ohne Belegungsbindung abzuschließen?

2.5               Inwiefern wird im Rahmen von Verhandlungen mit den Vorhabenträgern über Mietpreis- und Belegungsbindung auf einen ausreichenden Anteil an Wohnungen mit einer angemessenen Wohnungsgröße gemäß Wohnaufwendungsverordnung geachtet?

2.6               Wie wird vom Bezirksamt die Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung in städtebaulichen Verträgen eingeschätzt, in Zusammenarbeit zwischen Vorhabenträgern und landeseigenen Wohnungsbauunternehmen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen? Wie praktikabel ist diese Möglichkeit nach Einschätzung des Bezirksamtes für den Bezirk Treptow-Köpenick?

2.7               Welche Sanktionsmittel stehen dem Bezirksamt bei Nichterfüllung der städtebaulichen Verträge zur Verfügung? Welche Vertragsbedingungen sichern die Interessen des Bezirks bei teilweiser oder vollständiger Veräerung von Teilflächen durch den Vorhabenträger? Wie kann das Bezirksamt seine Interessen - beispielsweise bei Insolvenz eines Vorhabenträgers - schützen?

3.               Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass sich die Mietpreis- und Belegungsbindung lediglich über einen Zeitraum von 20 Jahren erstreckt?

3.1               Welche Auswirkungen hat die Frist von 20 Jahren für die Mietpreis- und Belegungsbindung nach Einschätzung des Bezirks auf die zukünftige Mietentwicklung im Bezirk über das Jahr 2025 hinaus?

3.2               Wie berücksichtigt der Bezirk diese Frist in den zukünftigen Planungen zur Erschließung von Wohnungsbaupotenzialen und Baugebieten im Bezirk?

3.3               Wie schätzt der Bezirk im Zusammenhang mit der zeitlich begrenzten Mietpreis- und Belegungsbindung die Möglichkeit des Ankaufs von Bestandswohnungen durch landeseigene Wohnungsbauunternehmen im Bezirk und deren Einfluss auf die Mietpreissteigerung im Bezirk ein? Welche Potenziale sind im Bezirk hierfür vorhanden?

3.4               Wurden nach Kenntnis des Bezirksamtes seit 2014 bereits Verhandlungen mit den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen zum Ankauf von Bestandswohnungen geführt? Wenn ja, wie viele Wohnungen waren von diesen Verhandlungen betroffen und für welchen Anteil konnten diese Verhandlungen zum Erfolg geführt werden?

4.               In der vorliegenden Leitlinie zur Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen des Bezirks Treptow-Köpenick wird davon ausgegangen, dass nur rund 22 % der dort erfassten Wohnungsbaupotenziale (über 50 WE) durch landeseigene Wohnungsunternehmen umgesetzt werden. Bei der theoretischen Förderquote von 20 % wären dies lediglich 650 Wohnungen mit sozialverträglichen Mieten, die durch den Bau landeseigener Wohnungsunternehmen zu erwarten sind. Wie bewertet der Bezirk diese Prognose?

4.1               Wie schätzt der Bezirk diese Prognose im Hinblick auf den im Bezirk vorhandenen und zukünftigen Bedarf an sozialverträglichem Wohnraum ein?

4.2               Mit welchen Mitteln, Instrumenten und Maßnahmen kann das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen das Wohnungsbaupotenzial erhöhen? Welche Rolle kann dabei aus Sicht des Bezirksamtes die „neue Liegenschaftspolitik“ des Senats spielen?

4.3               Steht das Bezirksamt bereits mit landeseigenen Unternehmen und dem Liegenschaftsfonds bezüglich der Planung von kommunalem Wohnungsbau auf landeseigenen Grundstücken in Verhandlung bzw. liegt dem Bezirk eine Einschätzung vor, wie sich die Anzahl der sozialverträglichen Wohnungen durch Inanspruchnahme landeseigener Grundstücke erhöhen kann?

4.4               Welche Mittel, Instrumente und Maßnahmen stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, um die Förderquote von 20 % im landeseigenen Wohnungsbau wirksam zu erhöhen? Steht der Bezirk hierzu mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bereits in Verhandlung und welche Bauvorhaben mit wie vielen Wohnungen sind davon betroffen? In welchem Umfang kann die Förderquote erhöht werden?

4.5               Inwiefern wird bei Verhandlungen mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf eine angemessene Wohnungsgröße gemäß Wohnaufwendungsverordnung geachtet?

5.               Wie schätzt das Bezirksamt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in Bezug auf Wohnraum im Bezirk insgesamt ein und wie schätzt das Bezirksamt im Vergleich dazu das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bezüglich sozialverträglichem, mietpreis- bzw. belegungsgebundenem Wohnraum ein?

5.1               Über wie viele mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen verfügt der Bezirk derzeit? Wie hoch ist die durchschnittliche Leerstandsquote in diesem Wohnungsbestand?

5.2               Worin sieht der Bezirk die Ursachen für Leerstand im mietpreis- und belegungsgebunden Wohnungsbestand?

5.3               Kann die Nachfrage nach sozialverträglichem Wohnraum im Bezirk nach Einschätzung des Bezirksamts derzeit gedeckt werden, in welchen Stadtteilen treten hier Defizite auf?

5.4               Wie schätzt der Bezirk die Erhöhung der Nachfrage nach sozialverträglichem Wohnraum aufgrund von Verdrängungseffekten aus anliegenden Stadtbezirken ein? Welche Rolle wird nach Einschätzung des Bezirksamts die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern aus den Innenstadtbezirken bis 2025 spielen?

6.               Wie schätzt der Bezirk den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an barrierefreiem, seniorengerechtem Wohnraum momentan im Bezirk ein?

6.1               Welche Maßnahmen, Mittel und Instrumente stehen dem Bezirk zur Verfügung, um den Wohnungsbestand im Bezirk bei Verhandlungen mit den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsgenossenschaften entsprechend barrierefrei bzw. barrierearm zu gestalten? Welche dieser Maßnahmen, Mittel und Instrumente hat der Bezirk 2014 genutzt bzw. wird der Bezirk 2015 nutzen?

6.2               Mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Instrumenten kann der Bezirk bei Wohnungsneubau über die baurechtliche Komponente hinaus auf die Gestaltung von barrierefreien und barrierearmen Wohnungen Einfluss nehmen?

              a) bei Vorhabentgern im Rahmen städtebaulicher Verträge

              b) bei Wohnungsbaugenossenschaften

              c) bei landeseigenen Wohnungsbauunternehmen.

6.3. Welchen Stellenwert nimmt der Neubau von Wohnraum für Wohngemeinschaften, ob Wohngemeinschaften für Senioren oder Wohnformen wie generationsübergreifendes Wohnen bei Verhandlungen mit

              a) Vorhabenträgern im Rahmen städtebaulicher Verträge

              b) Wohnungsbaugesellschaften

              c) landeseigenen Wohnungsbauunternehmen

              ein?

 
 

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