Drucksache - VII/0826
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, den Fahrbahnrand der Straße An der Wuhlheide zwischen Spindlersfelder Straße und Rudolf-Rühl-Allee in Fahrtrichtung Altstadt Köpenick erkennbar als Parkstreifen auszuweisen.
Begründung: Bei Großveranstaltungen wird der Fahrbahnrand als Parkfläche genutzt. Es ist auch grundsätzlich das Halten und Parken dort zulässig. Doch außerhalb von Großveranstaltungen stellen immer wieder Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge auf dem baulichen Radweg ab, in der irrigen Annahme, dass dort nicht auf der Fahrbahn geparkt werden dürfte. Kurioserweise weist sogar die Polizei Halter von Unfall- und Pannenfahrzeugen an, ihre Fahrzeuge dort nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Radweg abzustellen. Das animiert dort dazu, dass Fahrzeugführer den Randstreifen vermehrt zum Rechtsüberholen nutzen, was insbesondere im Ampelbereich zu gefährlichen Manövern des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr führt. Eine sichtbare Ausweisung als Parkstreifen könnte auch diesem Verhalten Einhalt gebieten. Alternativ könnte der Radverkehr, der dort durch auf dem baulichen Radweg parkende Fahrzeuge behindert wird, mit einem Radstreifen auf die Fahrbahn verlegt werden und der jetzige bauliche Radweg zum Parken freigegeben werden.
Änderungsantrag B'90Grüne vom 25.03.2015:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeidienststellen den Fahrradweg der Straße An der Wuhlheide zwischen Spindlersfelder Straße und Rudolf-Rühl-Allee in Fahrtrichtung Altstadt Köpenick häufiger als bisher kontrolliert, um zu verhindern, dass dort haltende und parkende Fahrzeuge die Nutzung des Radweges blockieren. Alternativ sollte überlegt werden, dort einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzulegen.
Begründung: Bei Großveranstaltungen wird der Fahrbahnrand als Parkfläche genutzt. Es ist auch grundsätzlich das Halten und Parken dort zulässig. Doch außerhalb von Großveranstaltungen stellen immer wieder Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge auf dem baulichen Radweg ab, in der irrigen Annahme, dass dort nicht auf der Fahrbahn geparkt werden dürfte. Kurioserweise weist sogar die Polizei Halterinnen und Halter von Unfall- und Pannenfahrzeugen an, ihre Fahrzeuge dort nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Radweg abzustellen. Das animiert dort dazu, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer den Randstreifen vermehrt zum Rechtsüberholen nutzen, was insbesondere im Ampelbereich zu gefährlichen Manövern des Wiedereinordnens in den fließenden Verkehr führt. Alternativ könnte der Radverkehr, der dort durch auf dem baulichen Radweg parkende Fahrzeuge behindert wird, mit einem Radstreifen auf die Fahrbahn verlegt werden und der jetzige bauliche Radweg zum Parken freigegeben werden. Alternativ könnte der Radverkehr, der dort durch auf dem baulichen Radweg parkende Fahrzeuge behindert wird, mit einem Radstreifen auf die Fahrbahn verlegt werden und der jetzige bauliche Radweg zum Parken freigegeben werden.
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