Drucksache - VII/0709
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bis zur Vorlage eines Nutzungskonzepts und dem Abschluss der partizipativen Verfahren zur Erstellung eines zukünftigen Bebauungsplanes keine Verhandlungen über die Veräußerung oder Verpachtung der Fläche des Spreeparks erfolgen. Anträge auf Zwischennutzungen sind hiervon ausgenommen, sie sind ausdrücklich zu prüfen und ggf. entsprechend der geltenden Vorschriften zu gewähren. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, das laufende Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans ruhend zu stellen und vor der Erstellung eines neuen Bebauungsplanes ein partizipatives Verfahren zu setzen, in das Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, die Bürgerinitiativen vor Ort und die Anwohnerinnen und Anwohner des Spreeparks wie folgt einbezogen werden sollen:
Dem Bezirksamt wird zudem empfohlen, zusammen mit der Senatsverwaltung und den zuständigen Stellen, aus den Ergebnissen der Partizipation der Anwohnerinnen und Anwohner, Einwohnerinnen und Einwohner und der Planungszelle, ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das die Interessen der Berlinerinnen und Berliner, der Bürgerinitiativen und der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks in sich vereint.
Begründung: Für alle Berlinerinnen und Berliner überraschend wurde in der letzten Woche bekannt gegeben, dass das Land Berlin das bestehende Erbbaurecht zurückkauft. In den letzten Jahren sind rund um den Spreepark Ideen zu dessen Nutzung entstanden, die auf die Verträglichkeit von Erholung, Spiel, Spaß und Sport mit dem Natur- und Umweltschutz und den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner abzielen. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks engagieren sich in verschiedenen Bürgerinitiativen für einen Spreepark als soziales Begegnungszentrum in Treptow-Köpenick. In der kommenden Woche wird das Vermögensgeschäft in den Fachausschüssen beraten und kann so bereits am 10.04.2014 im Abgeordnetenhaus von Berlin abgestimmt werden. Daher ist Dringlichkeit in der Sache geboten. Das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks am Spreepark ist groß. Dies hat die aktive Beteiligung ehrenamtlich Engagierter an verschiedenen bezirklichen Bürgerinitiativen und die rege Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner an Veranstaltungen zur Zukunft des Spreeparks in der Vergangenheit gezeigt. Im Interesse des Bezirks sollte es daher liegen, dieses Anliegen nicht nur wahrzunehmen sondern sich auch im möglichen Rahmen für dessen Durchsetzung einzusetzen, so wie dies beispielsweise beim Eierhäuschen in der Vergangenheit erfolgt ist. Eine bloße Neuausschreibung des Geländes, um einen Investor für einen Freizeitpark zu finden, wird den verschiedenen Interessen im Bezirk nicht gerecht, zumal die Wirtschaftlichkeit für eine derartige Nutzung auch mit Blick in die Vergangenheit fraglich ist. Durch kleinteilige, gemeinschaftliche Nutzung des landeseigenen Areals wäre zumindest die Möglichkeit geschaffen, dass die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Bezirks eine bedeutende Rolle spielen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |