Drucksache - VII/0591  

 
 
Betreff: Stellungnahme zum Personalabbaukonzept
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0348/24/13
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE, SPD, B'90Grüne, PIRATENBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
12.12.2013 
24. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0348/24/13)
Anlagen:
Antrag, 02.12.2013, DIE LINKE, SPD, B'90Grüne, PIRATEN
Beschluss, 12.12.2013, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt auch angesichts der deutlich verbesserten Haushaltssituation des Landes Berlin ihre Ablehnung des vom Abgeordnetenhaus und vom Senat geforderten Personalabbaus. Dieser ist:

 

  1. bürgerunfreundlich, weil Leistungen abgebaut, Einrichtungen aufgegeben und Öffnungszeiten eingeschränkt werden,
  2. gegen die Interessen der Beschäftigten gerichtet, weil bei allen vorhersehbaren Folgeerscheinungen die Arbeitsverdichtung und der Druck zunehmen werden und der Wissenstransfer von älteren zu jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erschwert wird,
  3. inhaltlich falsch, weil Aufgaben ausgelagert (outgesourced) werden, dies wird mit einem Verlust an öffentlicher und demokratisch legitimierter Kontrolle und Steuerung einhergehen, gleichermaßen wird die Bedeutung des Bezirksamtes als sozialverantwortlicher Arbeitgeber geschwächt; zumal das Bezirksamt faktisch gezwungen ist, Stellen in niedrigen Entgeltgruppen (insbesondere in der Grünflächenunterhaltung und bei den Friedhöfen) wegfallen zu lassen und diese Leistungen zunehmend am freien Markt einkaufen muss,
  4. systemwidrig, weil nicht die Effizienz der erbrachten Leistungen des Bezirks nach der Budgetierung maßgeblich ist, sondern das Personal ungeachtet der Wirtschaftlichkeit festgesetzt wird; es läuft der Systematik zuwider, wenn bestimmte Leistungen mangels Personal entfallen und Produktmengen reduziert werden,
  5. willkürlich, weil die Einwohnerzahl zwar ein Hinweis auf den Personalbedarf eines Bezirks sein kann, andere Faktoren aber überhaupt nicht oder nur unzureichend Berücksichtigung finden, etwa die große Fläche des Bezirks; dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass für den Bezirk der Berechnung ein geringerer Bevölkerungsanteil zugrunde liegt als der Zensus 2011 ergeben hat,
  6. kaum durchführbar, weil dem Bezirk die personalwirtschaftlichen Instrumente für einen geordneten Prozess unter Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung akzeptiert daher, dass das Bezirksamt ein Personalabbaukonzept vorlegt, um sich der personalwirtschaftlichen Restriktionen zu entledigen und ein Mindestmaß an Handlungsfähigkeit zurückzuerlangen und unterstützt die Forderungen des Bezirksamtes nach Heranziehung der amtlich festgestellten Bevölkerungszahlen und Beachtung deren künftiger Entwicklung, nach Berücksichtigung der Entwicklung der Fallzahlen im Bereich des SGB XII bei der Feststellung der Personalzielzahl und nach unbefristeter Übernahme von Auszubildenden. Alle über das Jahr 2016 hinausgehenden Untersetzungen betrachtet die Bezirksverordnetenversammlung als unverbindliche Absichtserklärungen, die einer neuen politischen Legitimation in Folge der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung bedürfen.

 

 

 
 

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