Drucksache - VII/0545  

 
 
Betreff: Sozialer Wohnungsneubau in Treptow-Köpenick
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
19.09.2013 
22. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
30.10.2013 
22. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
27.11.2013 
23. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
15.01.2014 
24. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
19.02.2014 
25. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 09.09.2013, B90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen in Treptow-Köpenick für Wohnungsneubauten grundsätzlich einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Bei der Verhandlung und dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren sind in Übereinstimmung mit aktuellen Beschlüssen des Senats und des Abgeordnetenhauses insbesondere folgende städtebaulichen Zielsetzungen zu verfolgen:

  1. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei Bauplanungsänderungen sollen durch die "sozial gerechte Bodennutzung" bis zu 2/3 der Bodenwertsteigerung im Interesse des Bezirks abgeschöpft werden. 1/3 der Bodenwertsteigerung soll beim Investor verbleiben.
  2. Soweit Wohnungsneubau vorgesehen wird, ist ein angemessener Anteil des Neubaus als Mietwohnungsneubau zu errichten. Dies soll vor allem zur Mietpreisdämpfung dienen. In Verbindung mit dem geplanten Wohnungsbaufonds des Senats bzw. durch die IBB sollen 30% der Mietwohnungen sozial verträgliche Mieten erzielen. Von diesen Wohnungen ist mindestens die Hälfte bevorzugt für Inhaberinnen und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines, deren Einkommen im Bereich der Bundeseinkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau liegen, zur Verfügung zu stellen.
  3. Ebenso soll in einem städtebaulichen Vertrag die Festlegung von hohen ökologischen Standards, insbesondere energetischen Festlegungen bzgl. des zukünftigen Primärenergiebedarfs der geplanten Bebauung erfolgen.

 

Begründung:

Der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus planen derzeit ein neues Wohnungsbauförderprogramm. Dabei soll neben der Einrichtung eines Wohnungsbaufonds durch die IBB und das Land Berlin auch das Münchner Modell der "sozial gerechten Bodennutzung" in Zukunft bei Berliner Wohnungsbauvorhaben zum Tragen kommen.

In dem Antrag "Wohnungsneubau, bezahlbares Wohnen und Liegenschaftspolitik" (Drs.17/1153) heißt es:

"Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus ein Konzept zur Genehmigung vor, wie zukünftig Wertsteigerungen bei Bauplanungsänderungen (insbesondere Wohnungsbauflächen im Außenbereich) bis zu 2/3 abgeschöpft werden.

Die Mittel sollen im Rahmen städtebaulicher Verträge für naheliegende öffentliche Zwecke, insbesondere zur Mietpreisdämpfung z.B. durch Ankauf von Belegungsbindungen, und sozialer Infrastruktur verwendet werden."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Bezirke aufgefordert, die Möglichkeiten des Abschlusses städtebaulicher Verträge auszuschöpfen. Deshalb gilt es, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Änderung von Bebauungsplänen, bis zu 2/3 der Bodenwertsteigerung im Interesse des Bezirks abzuschöpfen und für die soziale und ökologische Infrastruktur zu verwenden, sowie bei Wohnungsbauvorhaben bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 
 

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