Drucksache - VII/0480  

 
 
Betreff: Keine Parteiplakate in Gebäuden des Bezirksamts
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE, PIRATENDIE LINKE, PIRATEN
   
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Antrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.05.2013 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
20.06.2013 
20. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Stellungnahme
Schulausschuss Stellungnahme
14.08.2013 
16. (öffentliche) Sitzung des Schulausschusses vertagt   
11.09.2013 
17. (öffentliche) Sitzung des Schulausschusses im Ausschuss zurückgezogen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit Stellungnahme
15.08.2013 
18. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit vertagt   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien Stellungnahme
15.08.2013 
14. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien vertagt   
12.09.2013 
15. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien gegenstandslos   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Stellungnahme
15.08.2013 
19. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
12.09.2013 
21. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur gegenstandslos   
Sportausschuss Stellungnahme
21.08.2013 
17. (öffentliche) Sitzung des Sportausschusses vertagt   
11.09.2013 
18. (öffentliche) Sitzung des Sportausschusses vertagt   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung Empfehlung
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
dringl. Antrag, 29.05.2013, DIE LINKE, PIRATEN

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, keine Plakate von Parteien und Wählervereinigungen oder deren Gliederungen, Zusammenschlüssen oder nahestehenden Organisationen in den eignen Räumlichkeiten und auf den Außenflächen zuzulassen. Ausgenommen bleiben sollen dabei Dekoration innerhalb von Parteiveranstaltungen in Räumlichkeiten des Bezirksamtes und Hinweise auf diese am Veranstaltungstag und -ort.

 

 

 

Begründung:

Die öffentliche Verwaltung muss nach außen parteipolitisch neutral auftreten. Werbung für Parteien oder deren Veranstaltungen stehen dem grundsätzlich entgegen und sind daher in jedem Fall zu untersagen.

 
 

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