Drucksache - VII/0179  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung vom 27.10.2011
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0077/08/12
 Ursprungaktuell
Initiator:GOBzVV
   
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Beschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.04.2012 
8. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (07077/08/12)
Anlagen:
dringl. Antrag, 24.04.2012, GO
Beschluss, 26.04.2012, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 27. Oktober 2011 wird in den hier genannten Paragraphen wie folgt geändert:


§ 1 (5)

In Satz 1 wird angefügt: ,,und haben dort Rederecht.“
Satz 2 wird geändert in: Zu eigenen Anträgen wird ihnen das Rederecht erteilt.
 
§ 1 (6)

In Satz 1 ist ,,sollen“ durch ,,können“ zu ersetzen sowie ,,dann nicht“ durch ,,dann auch“.
Nach Satz 2 wird hinzugefügt:
Sie teilen dazu dem Vorsteher – auch Änderungen unverzüglich – schriftlich mit: ihre unselb-ständige oder selbständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche (Leitungs-) Funktionen und ggf. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossen-schaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften, Berufs-verbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Verbänden, Vereinen, Projekten freier und öffentlicher Träger u. ä., Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick gegeben ist. Die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese Angaben auf der Homepage der BVV bekannt zu geben.
 
§ 17 (15) wird geändert in:
Die Tagesordnung soll den Ausschussmitgliedern zusammen mit der Einladung und den erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Tage vor der jeweiligen Ausschusssitzung zugesandt und veröffentlicht werden.


§ 19 (3) wird Satz 2 hinzugefügt:
Der Bezirkshaushaltsplanentwurf ist durch den Vorsteher vorab an alle Fachausschüsse und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.


§ 19 wird Absatz 4 hinzugefügt:

Vorlagen zu Kenntnisnahme können zur Beratung an Ausschüsse überwiesen werden. Ist dies dort erfolgt, kann die Vorlage in der BVV zur Aussprache aufgerufen werden. Über die Kenntnis-nahme wird nicht abgestimmt.

 
§ 26 (6) Satz 2 wird geändert in:

Sie sollen vom Bezirksamt innerhalb einer Woche über den Vorsteher dem Fragesteller schriftlich beantwortet und in den Mitteilungen des Vorstehers veröffentlicht werden.

 
§ 32 (1) Satz wird hinzugefügt: Ton und Bild der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden, soweit diese öffentlich sind, per Internet übertragen und allgemein zugänglich gemacht.

 
§ 34 (2) Streichung der Worte: ,,und zur Abstimmung“


§ 45 (3) wird geändert in:

Sogleich nach der Abstimmung wird das Ergebnis festgestellt und vom Vorsteher verkündet; grundsätzlich werden hierbei die Namen verlesen.


§ 51 (6) wird ein zweiter Satz hinzugefügt:

Diese erfolgen unabhängig von bis zu zwei möglichen Nachfragen aus der BVV.


§ 52 (2) Satz 1 wird geändert in:

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der BVV sowie der tagenden Ausschüsse werden auf der Homepage des Bezirks, durch Aushänge in den Rathäusern Treptow und Köpenick und den Bürgerämtern sowie gegebenenfalls in sonst geeigneter Form veröffentlicht.

 
§ 52 (2) Die Sätze 2, 3 und vier bilden den neuen Absatz 3.

 

Stammbaum:
VII/0179   Änderung der Geschäftsordnung vom 27.10.2011   GO   Beschluss
VI/1692   Übertragung von Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung per Internet   DIE LINKE   Antrag
 
 

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