Drucksache - VII/0058  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadtUm
Verfasser:Ernst Welters 
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
15.12.2011 
3. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
26.01.2012 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 05.12.2011, DIE LINKE
Handreichung, 15.12.2011, BA
Schriftliche Beantwortung, 21.12.2011, BA

1

1.        Wie weit ist der Bearbeitungsstand bei den einzelnen Straßen, die unter das Straßenausbaubeitragsgesetz gefallen sind und fallen? Wir bitten, den Sachstand einzeln aufzuführen.

2.        Bei welchen Straßen ist die Bezahlung durch die Anlieger bereits erfolgt?

3.        Bei welchen Straßen ist die Rechnungslegung bereits erfolgt, beziehungsweise steht unmittelbar bevor?

4.        Wie hoch war die Einnahmevorgabe aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren?

5.        Wie hoch waren die tatsächlichen Einnahmen?

6.        Wie sind die fehlenden Einnahmen verrechnet worden?

7.        Was sieht der Eckwertebeschluss für die Haushaltsjahre 2012/13 vor?

8.        Wie hoch sind die Kosten (geschätzt) die die Durchführung des Straßenausbaubeitragsgesetz verursacht haben?

9.        Gibt es bereits Anweisungen (Überlegungen), wie im Hinblick auf die Abschaffung dieses Gesetzes mit der Umsetzung des bestehenden zu verfahren ist?

10.    Gibt es Widerspruchsverfahren? Wenn ja, wie viele?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

Zu 1.

Die Zusammenstellung der beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen sowie die jeweiligen Bearbeitungsstände sind der Tabelle zu entnehmen, die als Handreichung allen Bezirksverordneten am 15.12.11 übergeben wurde

Zu 2. und 3.

Die ersten beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen, für die seit dem In-Kraft-Treten des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) die Informations- und Anhörungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 StrABG durchgeführt wurden, sind in diesem Jahr beendet worden. Für diese Baumaßnahmen wären nunmehr die Verwaltungsverfahren zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge vorzubereiten (Siehe auch Handreichung vom 15.12.11).

Beitragsbescheide könnten somit frühestens in 2012 erlassen werden.

Von den betroffenen Grundstückseigentümern wurden dementsprechend noch keine

Zahlungen geleistet.

Zu 4.

Für das Haushaltsjahr 2009 waren Einnahmen in Höhe 100.000,- € und für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 jeweils 300.000,- € im Haushalt ausgewiesen.

Zu 5.

Bisher wurden keine tatsächlichen Einnahmen erzielt.

Davon ausgenommen ist der Fall der Beitragserhebung Segewaldweg. Hier wurden im Rahmen der "Pilotverfahren" insgesamt 7 Widerspruchsbescheide zu den ursprünglichen Erschließungsbeitragsbescheiden erlassen, mit denen letztendlich Straßenausbaubeiträge geltend gemacht wurden. 4 Widerspruchsbescheide wurden erfolgreich durch Klage angefochten. Die gezahlten Beiträge wurden bereits erstattet. 3 Bescheide sind allerdings bestandskräftig geworden, da keine weitere Anfechtung erfolgte (Beiträge in Höhe von 3.609,72 €).

Zu 6.

Seitens des Tiefbauamts erfolgt keine Verrechnung von Mindereinnahmen.

Gegebenenfalls könnten sich jedoch Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Bezirkes ergeben.

Zu 7.

Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind jeweils Einnahmen in Höhe von 600.000,- € vorgesehen.

Zu 8.

Zur Ermittlung der bisher angefallenen Personalkosten könnten die jeweiligen Durchschnittssätze für zwei Mitarbeiter zugrunde gelegt werden, die überwiegend mit der Umsetzung des StrABG beschäftigt sind (derzeit jährlich zum einen 34.980,- € bzw. zum anderen 58.830,- €).

Konkrete Sachkosten, die speziell nur der Umsetzung des StrABG zugeordnet werden könnten, sind nicht ermittelbar.

Zu 9.

Das Bezirksamt hat noch keine konkreten Kenntnisse, wann und in welcher Art und Weise die Abschaffung des StrABG umgesetzt werden wird. Spezielle Arbeitsanweisungen zum Umgang mit laufenden Vorgängen bestehen derzeit nicht.

Da die gesetzlichen Beitragserhebungsfristen für die ersten, bereits abgeschlossenen Ausbaumaßnahmen erst am 31.12.2015 enden, besteht keine zwingende Notwendigkeit, umgehend Beitragsbescheide zu erlassen. Gegebenenfalls sollten allerdings die erforderlichen Informations- und Anhörungsverfahren zu geplanten Ausbaumaßnahmen weitergeführt werden, um geplante Baubeginne, insbesondere der BWB, nicht zu gefährden.

Zu 10.

keine

Rainer Hölmer

 
 

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