Drucksache - VI/1337  

 
 
Betreff: Änderung der GO
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Dan Mechtel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
17.12.2009 
36. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
13.01.2010    8. (nichtöfftl.) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 07.12.2009, DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert:

 

  1. § 43 Abs. 3. wird neu wie folgt eingeführt:
    "Hat ein Bezirksverordneter versehentlich falsch abgestimmt, also eine Willenserklärung abgegeben, die er so nicht abgeben wollte, hat er dies dem Vorsteher unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist das Abstimmungsergebnis entsprechend zu ändern."

 

  1. § 45 Abs. 2 Satz 4 wird neu eingeführt:
    "§ 43 Abs. 3 gilt entsprechend."

 

 

 

Begründung:

Hat ein Bezirksverordneter eine Willenserklärung abgegeben, die er so nicht abgeben wollte (vgl. § 119 BGB), kann er diese bereits nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen anfechten; d.h. jeder Beschluss, der ohne Beachtung dieses Grundsatzes und nur deshalb zustande käme, wäre von einem ordentlichen Gericht aufzuheben.

Auch eine Abstimmung über die Frage, ob noch einmal abgestimmt werden solle, ist aus o.g. Gründen unzulässig und wäre ebenfalls justiziabel.

Da sich die BVV diese Blöße nicht geben sollte, ist eine Klarstellung in der GO notwendig.

 
 

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