Drucksache - VI/1337
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert:
Begründung: Hat ein Bezirksverordneter eine Willenserklärung abgegeben, die er so nicht abgeben wollte (vgl. § 119 BGB), kann er diese bereits nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen anfechten; d.h. jeder Beschluss, der ohne Beachtung dieses Grundsatzes und nur deshalb zustande käme, wäre von einem ordentlichen Gericht aufzuheben. Auch eine Abstimmung über die Frage, ob noch einmal abgestimmt werden solle, ist aus o.g. Gründen unzulässig und wäre ebenfalls justiziabel. Da sich die BVV diese Blöße nicht geben sollte, ist eine Klarstellung in der GO notwendig. |
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