Drucksache - VI/0834  

 
 
Betreff: Bildung eines Ausschusses Mellowpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
Verfasser:Marcus Worm 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.09.2008 
22. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 16.09.2008, B´90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die BVV richtet gemäß § 15 (2) ihrer Geschäftsordnung einen Ausschuss ein, der sich mit der Zukunft des Jugendprojekts Mellowpark im Bezirk Treptow-Köpenick, insbesondere der Standortfrage befasst. Dem Ausschuss sollen neun Mitglieder der BVV angehören, er soll nichtöffentlich tagen, seine Tätigkeit soll auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt sein.

Durch die Arbeit des Ausschusses sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Durch welche Überlegungen war die Position des Bezirksamtes in der Frage Verbleib des Mellowparks am bisherigen Standort Friedrichshagener Straße oder Umzug innerhalb des Bezirks bestimmt?
  2. Welche Voraussetzungen wurden durch das Bezirksamt geschaffen oder vorbereitet, um den geordneten Umzug des Projekts an einen neuen Standort im Bezirk Treptow-Köpenick vor allem finanziell bewältigen zu können?
  3. Welche Bemühungen entfaltete das Bezirksamt seit Beginn der VI. Wahlperiode in der Suche nach einem Ersatzgrundstück für den Mellowpark?
  4. Wie konnte es zu den widersprüchlichen Aussagen des Bezirksamtes über die Verfügbarkeit des Grundstücks An der Wuhlheide 250-270 kommen?

 

Begründung:

Die Zukunft des Jugendprojekts Mellowparks beschäftigt die BVV seit Monaten. In dieser Zeit haben sich Darstellungen des Bezirksamtes insbesondere über die Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit in Frage kommenden Grundstücke für die als unvermeidbar angesehene Umsiedlung des Mellowparks sowie über eine bevorstehende oder bereits erzielte Einigung aller Beteiligten als voreilig, nicht abgesichert und im Ergebnis nicht haltbar erwiesen. In den Fachausschüssen war – auch in zentralen Fragen – die Beratungsgrundlage wiederholt bereits von der Entwicklung überholt. Diese Situation mehrfach wechselnder und insgesamt unklarer Informationen wurde besonders eklatant bei dem zuletzt gehandelten Grundstück An der Wuhlheide 250-270 deutlich (ehem. Paul-Zobel-Stadion). Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist der Verkauf des Grundstücks durch den Liegenschaftsfonds Berlin an Dritte kaum noch abzuwenden, muss der Umzug des Mellowpark auf diese Fläche als gescheitert angesehen werden.

Die BVV muss Klarheit darüber gewinnen, warum das BA bei seiner Beantwortung der Großen Anfrage vom 26.6.2008 zu der Einschätzung gelangen konnte, a) das Grundstück doch kurzfristig als möglichen neuen Standort öffentlich nennen zu können und es b) davon ausgehen konnte, die Fläche bzw. ausreichende Teile der Fläche trotz der 2005 beschlossenen Abgabe zur Vermarktung wieder in das bezirkliche Fachvermögen übernehmen und über die Nutzung frei entscheiden zu können. Angesichts der in der BVV unumstrittenen großen jugendpolitischen Bedeutung des Projekts Mellowpark für den Bezirk Treptow-Köpenick ist die Bildung eines besonderen Ausschusses für die Wahrnehmung der Kontrollpflichten der BVV zwingend notwendig.

Ingesamt ist auch aufzuklären, welche Festlegungen das Bezirksamt für den Erhalt des Mellowparks getroffen hat und wann, durch wen und in welcher Weise die beteiligten Abteilungen des Bezirksamtes tätig geworden sind, um den Beschlüssen der BVV vom 28.2.2007 und vom 26.6.2008 nachzukommen.

 
 

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