Drucksache - V/1077  

 
 
Betreff: Nachtfahrverbot für LKW in Straßen mit Bodenschwellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.FDP-Gr.
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bärbel König
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.11.2004 
33. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 01.11.2004, FDP-Gr.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Straßen, in denen Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung verlegt sind, auf ein Nachtfahrverbot für LKW von 22 bis 6 Uhr hinzuwirken.

 

 

 

Begründung:

Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung werden im Bezirk mit breiter Zustimmung von Anwohnern, Anliegern und Bezirksverordneten verlegt. Als negative Begleiterscheinung ist damit allerdings auch eine erhöhte Lärmbelästigung verbunden, wenn LKWs diese Schwellen – zum Teil ungebremst – passieren. Insbesondere in den Nachtstunden führte dies bereits vermehrt zu Beschwerden von im Schlaf gestörten Anwohnern. Da Bodenschwellen ausschließlich in Tempo 30-Zonen – und damit nur in Nebenstraßen – verlegt werden, sollte es ohne Probleme möglich sein, hier generell ein Nachtfahrverbot für LKW von 22 bis 6 Uhr einzurichten. Der in der Nacht ohnehin stark reduzierte Lieferverkehr kann problem- und geräuschlos(er) über Alternativrouten fahren und braucht die von Bodenschwellen betroffenen Straßen nicht zum Durchqueren.

 
 

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