Auszug - Nachtfahrverbot für LKW in Straßen mit Bodenschwellen
BzVV: Bittet Herrn Förster um die
Antragsbegründung und hofft, dass sich das Spiel des letzten Antrages nicht
noch einmal wiederholt. Herr
Förster: Versucht,
den Antrag ohne Polemik zu begründen. Hat aber auch beim letzten Antrag nicht
versucht zu polemisieren oder jemanden zu beschimpfen. Bei der letzten
Bundestagsdebatte sind ganz andere Begriffe geflogen. BzVV: Herrn Förster steht nicht zu,
Bemerkungen zu seiner Feststellung zu machen. Herr
Förster:
Dachte, dass in einer Demokratie Widerspruch erlaubt ist. Zum Antrag: Die Verlegung von Bodenschwellen vor Kitas
und Schulen ist sinnvoll, hat aber den negativen Aspekt, dass sie auch von LKWs
befahren werden, denen diese nichts ausmachen, weshalb sie ungebremst darüber
hinweg fahren können. Das müssen die Anwohner zu den Tageszeiten hinnehmen
(Versorgungsfahrten) aber in der Nacht (22.00 – 6.00 Uhr) haben sie ein Recht
auf Nachtruhe. Es handelt sich um Nebenstraßen (30 km/h) und da ist es wenig
plausibel, warum dort nachts LKW-Verkehr erfolgen muss. Wie viel LKWs dort
fahren ist dabei unerheblich. Die vorhandenen Schilder könnte man mit dem
Nachtfahrverbot verknüpfen, daher keine Kostenfrage. Bittet im Interesse der
Anwohner um Zustimmung zu diesem Antrag. Aussprache: Frau
Meißner<034>: Man ist sehr zufrieden mit dem Anbringen der Bodenschwellen. Wenn ein
LKW nachts fahren muss, wird er sich bestimmt keine Nebenstraße mit
Bodenschwellen aussuchen. Sollte er früh losfahren müssen, muss er mit Tempo 30
auch durch diese Nebenstraße fahren. Aber es ist völlig überflüssig, ein
Nachtfahrverbot auszusprechen. Der Antrag ist abzulehnen. Herr Scholz: Stellt den
Antrag auf Überweisung in den A.f.StaV. Im Antrag sind keine konkreten
Beispiele genannt, eine generelle Aussprechung eines Nachtfahrverbotes aber
funktioniert nicht. Das kann nur im Ausschuss geklärt werden. Herr Welters: Das Problem wurde bereits im Ausschuss
diskutiert. Es handelt sich bereits wieder um ein rein populistisches
Unternehmen, wo es gar nicht um die Sache geht. Darum ist er nicht bereit, das
im Ausschuss zu diskutieren. Herr
Franzke: Kann den Antrag auch nicht nachvollziehen. Wenn man davon ausgeht,
dass ein LKW Krach macht, wenn er über eine Schwelle fährt, dann muss man ein
Verbot für LKWs aussprechen. Wenn der LKW vorschriftsmäßig darüber fährt, wird
er kaum Leute belästigen. Dann haben die Schwellen ihr Ziel erfüllt. Der Antrag
ist abzulehnen. BzStR Dr. Schmitz: Die
Verkehrsbehörde hat sich jahrelang gegen das Anlegen von Schwellen gewehrt (aus
den von Herrn Förster genannten Gründen). Jetzt ist Treptow-Köpenick der erste
Bezirk, wo das probiert wird, und genau das Argument der Verkehrsbehörde kommt
aus den eigenen Reihen. Da sollte man doch etwas sensibler mit den Argumenten
sein, und er würde sich freuen, wenn die BVV den Antrag ablehnen würde. Das
vordere Ziel ist die Verkehrsberuhigung vor Kitas und Grundschulen. Herr
Querengässer: Hält als Tranportunternehmer und Führer von LKW die
Bodenschwellen in den verkehrsberuhigten Zonen für eines der wirksamsten
Mittel, die Geschwindigkeit zu reduzieren und damit den Schutz für die
gedachten Gebiete zu realisieren. Ein LKW-Fahrer mit Ladung fährt im
Schneckentempo über die Schwelle. Er bremst auch vorher ab. Dabei entsteht kein
Lärm und der Antrag ist abzulehnen. Ein Problem entsteht für die Radfahrer, sie
können vor und hinter den Schwellen parkenden Autos nicht ausweichen. Das
Problem müsste aufgegriffen bzw. gelöst werden. Abstimmung Überweisung A.f.StaV: Mit
Mehrheit abgelehnt. Abstimmung Antrag: Mit Mehrheit, bei 1
Dafürstimme, abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Straßen, in denen Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung verlegt sind, auf ein Nachtfahrverbot für LKW von 22 bis 6 Uhr hinzuwirken. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 1. dagegen: mehrheitlich. Enthaltung: . |
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