Auszug - Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Alt-Treptow" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 24.06.2016 (72. GVBl. für Berlin vom 08.07.2016, S. 413)
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die BVV beschließt die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs ("Soziale Erhaltungsverordnung") für das Gebiet "Alt-Treptow" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin; einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.12.2017 (GVBl. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160) als Rechtsverordnung. Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; Enthaltung: 14.
Damit ist die Vorlage des Bezirksamtes beschlossen.
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