Auszug - Wiederaufschüttung "Rotsch-Hafen"  

 
 
11. (öffentliche / nichtöffentliche) Sitzung Zeitweiligen Ausschusses ´Insel im 'Rotsch-Hafen'´
TOP: Ö 3
Gremium: Zeitweiliger Ausschuss "Insel im 'Rotsch-Hafen'" Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0521 Wiederaufschüttung "Rotsch-Hafen"
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE, B'90Grüne, Einz.-BzV (FDP)ZAR
   
Drucksache-Art:AntragStellungnahme
Ortsbezüge:Bezirksregion 12 Schmöckwitz/Karolinenhof/Rauchfangswerder

Herr Doering informiert zum Stand der Beratung im Ausschuss StaB. Er gehe davon aus, dass erst mit beschlossenen B-Plan eine Stellungnahme des A. f. StaB erfolgen wird. Derzeit erfolgt die erneute Beteiligung / Auslage in der von der Senatsverwaltung geprüften und geänderten Fassung, die keine Insel mehr enthalte. Herr Doering skizziert kurz die Änderungen. Damit komme man in einen Interessenskonflikt, denn einer Zustimmung zum Antrag würde eine Ablehnung des B-Planes als logische Konsequenz beinhalten. Derzeit prüft der Antragsteller unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Zurückziehung des Antrages.

Frau Borkenhagen stellt fest, dass sie keine Rechtsgrundlage mehr sehe für eine Wiederaufschüttung der Insel.

Herr Lawrenz hält die Erarbeitung einer Stellungnahme für das Abgeordnetenhaus / den Senat aus den Abschlussbericht herausr erforderlich, die aufgrund der Erkenntnisse des vom Ausschuss untersuchten Falls, die Empfehlung zur Anhebung des Bußgeldkatalogsr vergleichbare Tatbestände anrät. Das "Durchkommen" bei der Schaffung von Tatsachen mit einem maximalen Bußgeld in Höhe von 50 T ließe sich bei vielen Vorhaben wirtschaftlich einpreisen.

Frau Borkenhagen erinnert sich eines entsprechenden Antrages der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und will den aktuellen Stand eruieren. Auch sie halte die derzeitigen Ordnungsgelder für zu gering.

Um u. a. auch dies deutlich machen zu können, schlägt Herr Bahlmann die Abforderung eines Gutachtes / einer Stellungnahme beim Bezirk / der Senatsverwaltung vor, welches das Szenario beschreibt, welche Folgen zu erwarten gewesen wären, wenn es sich weiter um einen Außenbereich (§ 35 BauGB) gehandelt hätte.

Herr Lawrenz bittet beim zuständigen BzStR den schriftlichen Beleg aus der Akte zu hinterfragen, nach dem die Ersteinschätzung "Außenbereich" erfolgt ist. Herr Bahlmann erinnert, dass das erste Rechtsgutachten auf Initiative des BzBm zur Folgenabschätzung beauftragt wurde. Ob ein Vermerk / Gutachten bei der Aufstellung des B-Plans erstellt wurde, ist fraglich, da Herr BzStR Hölmer im Ausschuss mehrfach darauf hingewiesen habe, dass dieser Aspekt im Rahmen der Aufstellung keine große Relevanz hatte.

Es wird auf das Paradoxon der Situation verwiesen, dass nunmehr eine "Insel" verschwunden ist, die bei ordnungsgemäßer Beantragung vermutlich beseitigt hätte werden dürfen und im Ersatz eine von allen Beteiligten als gute Lösung empfundene neue, ökologisch angelegte Insel zur Erstellung der geplanten Brücke beauflagt worden wäre.

Der Ausschussvorsitzende wird sich beim BzStR für die Erstellung des Gutachtens und Herreichung von Unterlagen zur ursprünglichen Bewertung "Außenbereich" einsetzen.

Die Drucksache wird vertagt.


 
 

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