Auszug - Vorschlag vom Netzwerk Kinder- und Jugendarbeit (KiJu)  

 
 
34. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Herr Schach stellt den Vorschlag des Netzwerkes Kinder- und Jugendarbeit vor. Dieser Vorschlag des Netzwerkes KiJu wurde in Anlehnung an einen Beschluss der BVV aus Mitte verfasst.

Teil 1 soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter /-innen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Nur so kann Qualität und Beziehungskontinuität in der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet werden. Teil 2 beinhaltet die Zielsetzung, perspektivisch nur noch Zuwendungen an tarifgebundene Arbeitgeber bzw. an Träger der freien Jugendhilfe die unter Bezugnahme auf einen Tarifvertrag bezahlen, zu gewähren. Teil 3 soll die Finanzierung der Bezahlung nach Tarif dann auch sicherstellen.

In der folgenden Diskussion sind sich die Mitglieder des JHA einig, dass die Bezahlung bei freien und öffentlichen Trägern gleich sein muss und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in Gänze zur Vergung gestellt werden müssen.

Um hier Transparenz zu erlangen, wäre es wichtig, dass diese Mittel direkt (zweckgebunden) für die Jugendarbeit zugewiesen werden und nicht als Bestandteil der Globalsumme dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden. Herr Klemm erklärt, dass das perspektivisch mit der Mittelzuweisung für die einzelnen Angebotsformen der Jugendarbeit so sein wird.

r den Haushalt sind ja bereits für die gemäß Jugendförder-und Beteiligungsgesetz beiden neuen Angebotsformen:

-       Erholungsfahrten und reisen, internationale Begegnungen für Kinder und Jugendliche  und

-       Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen

die finanziellen Mittel zugewiesen worden und müssen auch dafür ausgegeben werden.

Bei den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln ist es nicht möglich, die Tarifanpassungen für die freien Träger zu ermöglichen. Ansonsten bliebe nur die Möglichkeit, weniger Projekte zu fördern. Herr Freier hält es für problematisch, die finanziellen Mittel für die Tarifanpassungen bei den freien Trägern im Haushalt des Jugendamtes zu finden. Ein nächster Schritt wäre zu prüfen, ob diese innerhalb der Abteilung Soziales und Jugend zur Verfügung gestellt werden können. Erst danach, kann durch die BVV noch geprüft werden, ob aus den Haushalten der anderen Abteilungen diese Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Daher schlägt er ein Begleitschreiben an den Haushaltsausschuss vor. In diesem sollte beantragt werden, dass die Tarifanpassungen im Land Berlin auch an die Träger der freien Jugendhilfe mit Angeboten gemäß § 11, 13 (1) und 16 SGB VIII zu geben sind und die BVV prüfen soll, ob sie das ermöglichen kann.

Herr Zellmer vertritt die Auffassung, dass der 2. Teil die zukünftige Betrachtungsweise des JHA sein kann und man damit langfristig darauf einwirken würde, dass die freien Träger auch nach Tarif bezahlen. Herr Bloch macht deutlich, dass der 2. Teil des Vorschlags nicht von allen Mitgliedern des Netzwerkes KiJu mitgetragen wird. Dieser sollte daher abgetrennt werden und gegebenenfalls erst noch weiter diskutiert werden.

Wenn die Bezahlung nach Tarif als Voraussetzung für die Zuwendungen gefordert wird, ohne dass es eine entsprechende Erhöhung bei der Zuwendungssumme gibt, wäre den freien Träger eine Bezahlung gemäß der Tarifanpassung nur bei gleichzeitiger Stundenreduzierung möglich. Dies dürfte aber nicht die Zielsetzung sein. Das Land Berlin muss hier verpflichtet werden, die Mittel zur Zahlung der Tarifanpassungen auch für die freien Träger zur Verfügung zu stellen.

In der weiteren Diskussion verständigen sich die Mitglieder des JHA den Vorschlag des Netzwerkes aufzuteilen. Der 1. Teil als Antrag an die BVV mit weiteren konkreten Untersetzungen und Begründungen auszuarbeiten und in der nächsten JHA-Sitzung zu beraten. Der letzte Absatz könnte als Antrag heute direkt beschlossen werden. Das Wort "weiterhin" soll gestrichen werden.

Antrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die für die Finanzierung der tariflichen Bezahlung freier Träger erforderlichen Mittel in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen vollständig vom Land finanziert werden. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt einen entsprechenden Beschluss des Rates der Bürgermeister initiieren. Dieser soll Voraussetzungen schaffen, dass alle Bezirke die für die Leistungserbringung in den Bezirken tätigen freien Träger tarifgerecht bezahlen können.

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0.

 

Herr Klemm erläutert ausführlich die im Zusammenhang mit der Globalsummenzuweisung für den Bezirk bestehenden Risiken und Probleme. Selbst für die einzelnen Abteilungen sind die Mittelzuweisungen nicht immer im Detail nachvollziehbar. Er erinnert an die im letzten Doppelhaushalt erreichte Erhöhung der Zuwendungen für Jugendarbeit und dass diese Summen als Ansatz gehalten werden konnten.

Der gesamte Haushalt ist dieses Mal so knapp bemessen, dass selbst bei den Personalausgaben im Jugendamt schon die Mittel unterveranschlagt sind. Dies kann in letzter Konsequenz bedeuten, dass nicht alle benötigten Personalstellen besetzt werden können.

Frau Hölling ergänzt, dass das Jugendamt die finanziellen Mittel auf jeden Fall für die freien Träger eingestellt hätte, wenn das Geld da wäre.

Sie erläutert, dass es bei HzE Vorgaben gibt, was einzustellen ist. Auch dort wissen wir jetzt schon, dass es nicht reichen wird. Frau Kant sieht sich hier als Politikerin und hält es für wichtig, dass entsprechende Beschlüsse zur Tarifgerechtigkeit eingebracht werden, insbesondere auch weil es um Qualitätssicherung in der Jugendarbeit geht. Sie wird gern die Wichtigkeit des 1. Absatzes ausführlicher begründen und mit konkreten Summen untersetzen.

Frau Kant, Frau Köpp, Herr Freier und Herr Schach verabreden, zur nächsten JHA einen entsprechenden Beschluss vorzubereiten.


 
 

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