Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 3. Lesung  

 
 
35. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0836 Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0557/29/19
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Frau Kant erläutert ihren Antrag zum Haushalt 2020/2021. Laut Schreiben von SenFin wurden dem Bezirk Gelder zugewiesen, um die Tariferhöhungen an die freien Träger weiterzugeben. Eine schriftliche Anfrage an Frau Hölling ergab, dass die Summe, die hierfür zugewiesen wurde, nicht genau beziffert werden kann, da sie in der Globalsumme enthalten war. In den letzten Jahren gab es regelmäßig Übersichten über die HzE-Entwicklung um den Verlauf besser nachvollziehen zu können. Frau Kant fragt die Verwaltung, ob es möglich ist, die 200.000 € einzustellen.

Herr Klemm erläutert, dass es keine Spielräume hierfür gibt. Das Geld für Tariferhöhungen wurde zwar zugewiesen, beim HzE-Budget wurden hingegen 2 Mio. € abgezogen, sodass in der Summe nicht ausreichend Mittel vorhanden sind. Das Jugendamt musste bereits seine eigenen Personalmittel für das Jahr 2020 mit 350.000 € und 2021 mit 600.000 € weniger veranschlagen als anhand des Stellenplans benötigt. Anhand der knappen Mittel war es schon schwierig, die Mittel für die Förderung auf dem Niveau des letzten Haushaltsplanes zu halten. HzE-Übersichten wurden seitens des JHA nicht angefragt. Aus den kameralen Übersichten wäre aber auch nicht ersichtlich, wie das Jugendamt am Ende des Jahres abschließt. Die kameralen Kosten sind im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen. Es gibt separate Tabellen von SenFin, in denen die Basiskorrektur prognostiziert wird. Für das gesamte BA gab es 2018 ein Jahresplus von 1,2 Mio. €, was deutlich weniger als in den Vorjahren war.

Herr Klemm hat sich im Rahmen des Prozesses zum Jugendfördergesetz dafür eingesetzt, dass kein Bezirk weniger Zuweisungen erhält als vorher und dass perspektivisch die Summen für die Produkte festgesetzt werden, sodass die Zuweisungen 1:1 in den Titeln eingestellt werden müssen, so wie es jetzt bei HzE der Fall ist. Er setzt sich dafür ein, dass als nächstes die standortgebundene offene Jugendarbeit auf diese Weise finanziell abgesichert wird.

Frau Belz plädiert dafür, dass die Tariferhöhungen unbedingt ermöglicht werden müssen. Die politische Verantwortung hierfür darf nicht an den Haushaltsausschuss abgegeben werden.

Frau Kant fragt nach, ob ein Nachtragshaushalt für 2021 nötig wäre, falls sich durch die Neuerungen des Jugendfördergesetzes weitere finanzielle Spielräume ergeben.

Herr Klemm antwortet, dass die zusätzlichen Mittel als Verstärkungsmittel direkt in die Produkte fließen werden und somit kein Nachtragshaushalt nötig wäre. Er betont aber, dass noch nicht feststeht, welches Produkt als nächstes festgelegt wird.

Frau Hölling erläutert, dass der Antrag durch die Verwaltung des Jugendamtes nicht umgesetzt werden kann. Bereits bei den Reisen konnten nicht ausreichend Mittel eingestellt werden, da die Mittel bei der Förderung der freien Träger sonst tten gekürzt werden müssen. Sie ist der Meinung, dass ein Antrag an den Haushaltsausschuss zielführender ist.

Frau Köpp fragt nach, ob es ein gutes Druckmittel für den Haushaltsausschuss wäre, dass der Antrag nicht umgesetzt werden kann.

Frau Hölling erwidert, dass der Antrag kontraproduktiv ist, da er andeutet, dass das Jugendamt Spielräume hätte, um die Mittel einzustellen.

Frau Kant zieht ihren Antrag zurück. Sie wird dem vorliegenden Haushalt nicht zustimmen.

 

Frau Köpp stellt den Begleitantrag zum Haushalt vor. Sie ergänzt, dass der Satz "Die Investitionsmittel zum Bau der zwei Ersatzbauten für die Jugendfreizeiteinrichtung in der Keplerstraße und der JFE Grimau sind dringend notwendig und können daher nicht für die Tarifanpassungen aufgewendet werden" gestrichen wird.

Frau Hölling weist daraufhin, dass "Familienhilfe" durch "Familienförderung" ersetzt werden muss. Zudem klingt es in der Begndung so, als wären 2018/201919 nur Mittel für Tariferhöhungen bereitgestellt worden. Tatsächlich wurden aber auch andere Veränderungen ermöglicht.

Der Antrag wird ohne weitere Änderungen einstimmig beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0.

 

Frau Rohde stellt den vorliegenden Entwurf zum Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 zur Abstimmung. Der Entwurf wird nicht angenommen.

Abstimmungsergebnis: 0 / 1 / 7.

 

Frau Kant beantragt den Begleitantrag aufzuheben um den 1. Satz zu ändern, da der Haushalt nicht beschlossen wurde. Der Beginn des Antrages lautet nun wie folgt:

"Der Jugendhilfeausschuss fordert den Haushaltsausschuss auf in seiner Gesamtsicht dafür Sorge zu tragen, […]".

Die Änderung wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0.


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.09.2019 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVI einstimmig (8:0:2) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes mit folgendem Begleitantrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss fordert den Haushaltausschuss auf in seiner Gesamtsicht dafür Sorge zu tragen, dass die fehlenden Mittel für die vom Senat verhandelten Tarifabschlüsse im Frühjahr 2019 für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen in den Titeln zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der Familienförderung eingestellt werden, um auch den freien Trägern zu ermöglichen, die lineare Tariferhöhung an die Mitarbeiter*innen der Projekte und Einrichtungen zu zahlen.

Das bedeutet für die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Familienbildung folgenden Mehrbedarf:

Kapitel 4010

Titel 67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

2020: + 15.870 Euro auf 465.870Euro

2021: + 19.360 Euro auf 469.360 Euro

Kapitel 4010

Titel 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen

2020: + 50.100 Euro auf 1.292.100 Euro

2021: + 61.150 Euro auf 1.303.150 Euro

Kapitel 4010

Titel 68425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit

2020: + 103.000 Euro auf 1.918.000 Euro

2021: + 126.000 Euro auf 1.941.000 Euro

Kapitel 4040

Titel 67161 Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

2020: + 15.930 Euro auf 435.930 Euro

2021: + 19.440 Euro auf 449.440 Euro

    benötigte Summe gesamt r die Erhöhung der 4 Titel für 2020: 185.180 Euro und r 2021: 225.950 Euro

Der Jugendhilfeausschuss hat im Jugendbereich alle Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung geprüft. Die Mittel aus dem Bereich Kita und dem Bereich der Hilfen zur Erziehung können nicht zur Gegenfinanzierung verwendet werden. Die Titel der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder der Familienrderung sind deckungsfähig, jedoch schafft es Versorgungsdefizite in diesen Bereichen, wenn Projekte gegenseitig gekürzt werden.

Begründung:

Durch die deutliche Steigerung der Mittel im Rahmen des letzten Doppelhaushaltes 2018/19 konnte die Qualität in den Einrichtungen der offenen Kinder-und Jugendarbeit gesichert werden. Ein dringend notwendiger Schritt war hierbei, den Trägern die Möglichkeit zu geben, ihren Mitarbeiter*innen  die Tarifsteigerungen von 2017 weiterzugeben. Dadurch konnte die Motivation der Mitarbeiter*innen der freien Träger gesteigert und die aus pädagogischer Sicht unersetzliche Beziehungskontinuität gesichert werden. 

Die ausgehandelten Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst zu Beginn des Jahres 2019 waren dringend notwendig und wurden von den Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen in allen Einrichtungen begrüßt. Diese Tarifverhandlungen führten zum Ergebnis, dass die Tarife vorerst nach TVL für diese Berufe in 2019 um 3,01%, in 2020 um 3,12% und in 2021 um 1,29% steigen. Daraufhin haben die freien Träger im Sommer ihre Zuwendungsanträge r 2020/ 2021 auf Basis des neu verhandelten TVL gestellt, in Erwartung, dass die zur Tarifanpassung notwendigen Mittel vom Land Berlin an die Bezirke und von diesen an die Träger weitergereicht werden, um eine Gleichbehandlung aller Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen im Bezirk herzustellen. Im derzeit vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 für Treptow-Köpenick stehen jedoch in den o.g. Titeln die gleichen Summen wie für 2018 zur Finanzierung der freien Träger zur Verfügung, um die lineare Tarifanpassung  jedoch auch für freie Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Titel dringend notwendig. Die Kolleg*innen in den kommunalen Einrichtungen erhalten die Tarifsteigerungen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Mitarbeiter*innen der Freien Träger im Vergleich zu Mitarbeiter*innen in kommunalen Einrichtungen für die gleiche Arbeit einen anderen Lohn erhalten. Diese Ungleichbehandlung wird Auswirkungen haben. Auf einem derzeitig sehr angespannten Arbeitsmarkt werden sich Kolleg*innen, die nicht tarifgerecht entlohnt werden können, wegbewerben. Dies hat Auswirkungen auf die Beziehungskontinuität und die Qualität in den Einrichtungen. Leidtragende sind die Kinder und Jugendlichen im Bezirk Treptow-Köpenick.

Wir fordern den Haushaltsausschuss auf, seinen vorhandenen Ermessensspielraum zu nutzen und Möglichkeiten zur Umsetzung der Tarifsteigerungen auch für die Projekte der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit  und Familienrderung  zu schaffen. 

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 8; dagegen: 0; Enthaltung: 0.


 
 

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