Auszug - Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, mindestens einmal im Jahr eine Trauerfeier für Verstorbene ohne Angehörige durchzuführen. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den bezirklichen Friedhöfen und Ehrenamtlichen sollte an diesem Tag der Verstorbenen gedacht werden, bei denen entweder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden konnten oder diese sich weigerten, eine Beerdigung zu organisieren. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Die Beschlussempfehlung des A. f. ASGGV ist somit angenommen und damit der Antrag der Einz.-BzV (FDP) beschlossen.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
01.08.2022 SB in MdV IX-08, lfd. Nr. 0420 |
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