Auszug - Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt (Fr. Seth / Hr. BzStR Klemm und Hr. BzStR Geschanowski)   

 
 
33. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien
TOP: Ö 3.1.7
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Der Ausschuss für ASGGV hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 04.09.2019 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVI einstimmig (10:0:1) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes mit nachfolgendem Begleitantrag:

 

Begleitantrag zum Haushaltsplanentwurf 2020/2021

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt beschließt den Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021. Er bittet den Haushaltsausschuss in seiner Gesamtansicht auf den Haushalt dafür Sorge zu tragen, die fehlenden Mittel zur Stärkung der Fraueninfrastruktur von jeweils 90.000 EUR für ein Frauenbegegnungs- und beratungszentrum, 22.000 EUR für den Infopoint für Alleinerziehende sowie 10.000 EUR für geschlechtersensible Antigewaltarbeit zusätzlich in den Jahren 2020 und 2021 aufzubringen.

Im Haushalt ist folgender Titel zu verstärken:

Titel 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen, im Bereich Gleichstellung:

2020: + 122.000 EUR

2021: + 122.000 EUR

Der ASGGV hat im Bereich Bezirksbürgermeister alle Möglichkeiten der Gegenfinanzierung geprüft. Eine Gegenfinanzierung wäre nur möglich, wenn die Gleichstellungsarbeit beispielsweise zu Lasten von Integration, Europa, der lokalen Agenda, der politischen Bildungsarbeit oder der Antisemitismusbekämpfung verstärkt werden würde. Das ist politisch jedoch in keiner Weise erstrebenswert.

Begründung:

Eine entscheidendeule bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages im Land Berlin ist die Landschaft von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Mädchen und Frauen in den einzelnen Bezirken. Daraus leitet sich die Verantwortung in den Bezirken für eine gute Angebots- und Beratungsstruktur ab. Gute Gleichstellungspolitik zeichnet sich insbesondere durch ein vielfältiges Angebot an Projekten aus, das den Bedürfnissen von Mädchen und Frauen in ihren unterschiedlichsten Lebenslagen entspricht und altersgerecht ist. Bereits jetzt stellen allerdings die bezirklichen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten von Berlin fest, dass die Ausstattung insbesondere in den Außenbezirken mangelhaft ist. Für Treptow- Köpenick wird für beide Ortsteile eine soziokulturelle Einrichtung für Frauen empfohlen.

Aktuell haben wir eine Angebotslücke für Frauen im Alter von 18 bis 60 Jahren. Wie diese Lücke in der sozialen Infrastruktur sich konkreter darstellt und geschlossen werden kann, soll nun durch ein Bedarfskonzept ermittelt und der BVV vorgelegt werden. Das Konzept über eine bedarfsdeckende Fraueninfrastruktur für Treptow-Köpenick wird voraussichtlich zum Jahresende 2019, spätestens jedoch im ersten Quartal 2020 vorliegen.

Unser Treptow-Köpenick ist ein Zuzugsbezirk. Viele junge Familien bilden hier ein neues Zuhause. Dementsprechend müssen wir unser Angebot anpassen. Bezugnehmend auf den von der bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten verfassten Zwischenbericht zum Beschluss Nr. 0375/20/18 der BVV vom 15.10.2018 - Fehlende Ressourcen für bezirkliche Fraueninfrastruktur - muss die Forderung nach einem bezirklich zentralen Angebot für Mädchen und Frauen, einem Frauenzentrum bekräftigt werden. Für die Frauen und Mädchen im Bezirk ist es geboten und erforderlich, eine zentrale bezirkliche Einrichtung zu schaffen, welche Mädchen und Frauen aus Treptow-Köpenick aufsuchen können und die gut erreichbar ist.

Das Frauenzentrum ist ein Ort des Austausches und der Gemeinschaft für Frauen aller Altersgruppen, die in den vielfältigsten Situationen und Formen leben. Chancengleichheit, gesellschaftliche Partizipation, Gesundheit, Familienplanung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Kernthemen der Philosophie von Frauenzentren. Fast alle Berliner Bezirke verfügen über Frauenzentren und unterstützen so die Mädchen und Frauen in ihrem Bezirk.

r das erforderliche Frauenzentrum sind ebenfalls Haushaltsmittel neu einzuplanen. Für die Bemessung der Höhe der erforderlichen Mittel wird empfohlen, die geplanten finanziellen Mittel für einen neuen Kietzklub heranzuziehen”, wird ebenfalls in dem Zwischenbericht ausgeführt.

Dies ist in dem Haushaltsplanentwurf nicht gelungen. Wir können aber Synergien herbeiführen, indem wir eine Verschränkung der genannten Angebote ermöglichen und durch ein Frauenbegegnungszentrum mit einem dritten weiteren Schwerpunkt sinnvoll ergänzen. Hierfür werden für 1,5 VZÄ Stelle plus Sachmittel weitere 90.000 EUR benötigt.

Treptow-Köpenick steht als Bezirk berlinweit an fünfter Stelle, wenn es um den Anteil an Alleinerziehende geht. Die Gleichstellungsbeauftragte hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass Infopoints für Alleinerziehende aufgebaut werden und hat ein Minimum an sozialer Begleitung und Beratung für diese Zielgruppe in den Ortsteilen: Schöneweide, Altglienicke, Köpenick Nord und Friedrichshagen aufgestellt. Diese Infopoints werden nun durch die Senatsfrauenverwaltung durch eine Koordinierungsstelle zum Aufbau eines bezirklichen Netzwerks für Alleinerziehende flankiert, sofern das Abgeordnetenhaus das so beschließt. Im aktuellen Entwurf des Bezirkshaushalts wird eine Aufstockung des Infopoint für Alleinerziehende in Altglienicke von sieben auf 20 Stunden die Woche vorgeschlagen. Dies ist nicht ausreichend. Der ASGGV erachtet eine Aufstockung auf eine Vollzeitstelle als dringend notwendig. Hierfür werden ca. weitere 22.000 EUR benötigt. Damit können wir in dem Ortsteil Altglienicke noch besser eine soziale Isolation und Armut in alleinerziehenden Familien bekämpfen, Aufklärungsangebote mit Juristinnen und Juristen sowie Kinder-Mutter-Gruppe, Kinder-Vater-Gruppe installieren bzw. ausbauen, präventiv gegen ein Abrutschen Jugendlicher in Drogenkriminalität vorgehen und Unterstützung alleinerziehender Eltern bei der Ablösephase ihrer Kinder während einer Scheidung anbieten sowie nicht zuletzt Maßnahmen gegen Kindesvernachlässigung ergreifen.

Kritisch ist ebenfalls der Antigewaltbereich für Frauen in unserem Bezirk zu betrachten. Aus den Sachberichten der Beratungsstelle für von Gewalt betroffenen Frauen ist abzuleiten, dass die Zahl der hilfe- und ratsuchenden Frauen stetig steigt. Zu der Vielzahl an Themen wie z.B.: Trennung, Sorgerecht, Gewaltschutzrecht, Wohnungssuche kommt hinzu, dass im Kontext der Istanbul Konvention die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen weiter ausgebaut und abgesichert werden muss. Deshalb werden hier weitere 10.000 EUR erforderlich, um den Stellenanteil der Sozialarbeiterin aufzustocken. Eine Erhöhung des Stellenanteiles kann und soll dann auch Männern im Bezirk, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind, zu Gute kommen.

 


 
 

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