Auszug - Kontrolle des Hundeauslaufs an Badestellen (Stellungnahme für TiefOrd)
Hr. Wohlfeil erläutert für den Antragsteller. Fr. Seth: Was soll der Antrag bewirken? Hr. Hölmer: Waldbereiche sind bei Forsten. Kontrollen werden in Landschaftsschutzgebieten bereits vorgenommen. Hr. Rex sieht Hundehalter in der Pflicht- Hr. Vogel: Die Fraktion DIE LINKE zeigt mit diesem Antrag wieder einmal ihre zutiefst Hunde- und tierfeindliche Grundhaltung. In diesem Bezirk weigert man sich vehement Hundeauslaufgebiete einzurichten, nun sollen auch noch zusätzliche Auflagen für Hunde an Gewässern durchgepeitscht werden! Hr. Rohmann: Es geht nur um ausgewiesene Badestellen und die Umsetzung ohnehin geltenden Rechts. Hr. Vogel: dann bedarf es eines solchen Antrages nicht. Fr. Seth: Aus dem Antrag geht nicht hervor, welche Bereiche gemeint sind. Wohin soll das führen? Sieht starkes Konfliktpotential zwischen Badegästen und Hundehaltern, die sich auch nur der Badestelle nähern! Hr. Wohlfeil überlegt Änderung des Antrages. Hr. Gillner: geltendes Recht gilt dann nur Saisonal?
Vertagt. |
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