Auszug - Bericht des Behindertenbeauftragten zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zu seiner Arbeit im Bezirk  

 
 
24. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 30.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Der Behindertenbeauftragte stellt seinen Arbeitsbereich, den gesetzlichen Auftrag und konkrete Arbeitsinhalte vor. Der Bericht soll schriftlich nachgereicht werden.

 

Fragen an den Behindertenbeauftragen:

Herr Henze:

Ist die schnelle Folge von Projekten nicht zu viel?

Sollten nicht erst bestehende Prozesse z. B. Bauplanung umgestellt werden, ehe neue Dinge angegangen werden?

Herr Schaul:

Wenn bestimmte Dinge nicht angegangen werden, blockieren diese über Jahre (jeder nicht barrierefreie Neubau schaffte Barrieren über Jahrzehnte), deshalb muss auf allen Ebenen das Thema bearbeitet werden. Der Senat schafft eigene Definitionen von barrierefrei und hält sich nicht an die DIN, die anerkannter Stand der Technik ist.

Herr Hinz:

Barrierefrei zu bauen führt zu Auflagen, die die Kosten für die Bauherren steigern, was das Interesse an barrierefreien Bauten auf deren Seite senkt. Was hält der Behindertenbeauftragte von Erhaltungssatzungen, die dazu führen, dass keine Fahrshle mehr gebaut werden dürfen?

Herr Schaul:

Zwischen 0,3 % und 0,85 % der Kosten sindr Barrierefreiheit notwendig. Es ist ein Mythos, dass Barrierefreies Bauen viel teurer ist. Es dürfen keine Modernisierungen zu Lasten von Behinderten Menschen gehen. Das ist Diskriminierung. Da es den Konflikt gibt, ist ein 100 % barrierefreier Neubau notwendig. Denkmalschutz darf nicht die Barrierefreiheit verhindern. Die gesellschaftliche Entwicklung geht in eine Richtung, in der Wohnen teurer wird und Menschen 2 Jobs haben. Die Frage ist, ob diese Entwicklung so weitergehen darf, gerade weil Menschen mit Behinderung noch stärker darunter leiden. Dies lässt sich nicht in wenigen Jahren lösen. Die Frage ist, ob Grundbedürfnisse in die Hand des freien Marktes gehören.

Frau Addis:

Barrierefreiheit ist keine Option, sondern gesetzlicher Auftrag der umzusetzen ist. Die Frage nach der Finanzierung darf nicht dazu führen, dass plötzlich nichts passiert. Der Behindertenbeauftragter ist dabei der Anwalt der Behinderten und hat die Aufgabe, auf die Umsetzung zu drängen, nicht die Aufgabe nach Kompromissen zu suchen, sondern die Interessen der Behinderten umzusetzen.

Herr Hinz:

Inwieweit beschäftigen Sie sich mit Demenz, geistigen Behinderungen bei Kindern und alten Menschen ("unsichtbaren") Behinderungen?

Herr Schaul:

Das ist ein weites Feld. Ich behandelte alle Behinderungen, von denen ich erfahre gleich, auch unsichtbare, sofern mir konkrete Probleme zugetragen werden. Das Bild von Behinderungen muss sich ändern. Gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist oft kein Gefühl / Verständnis für Inklusion und auch keine gesellschaftlichen Konzepte vorhanden. Schulische Inklusion ist schwierig, aber Förderschulen (oder andere ausschließende Konzepte) sind ein Rückschritt und nicht zielführend.

Frau Dr. Brännström:

Dankt für die Arbeit des Behindertenbeauftragen. Frau Dr. Brännström unterbreitet einen Vorschlag für einen Ausschussantrag, basierend auf dem offenen Brief der Berliner Behindertenbeauftragten aus dem vergangenen Jahr. Der Vorschlag wird verlesen und zur weiteren Prüfung in den Fraktionen, den Ausschussmitgliedern als Anhang des Protokolls zugestellt. In der nächsten Sitzung wird beraten ob und in welcher Fassung dieser Antrag eingebracht wird. Gegebenenfalls wird der zuständige Bezirksstadtrat BzBm Herr Igel zu dieser Beratung eingeladen um eine Stellungnahme des Bezirksamtes zu hören.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll ASGGV Anhang Top 4 (72 KB)    
Anlage 2 2 Protokoll ASGGV Antragsvorschlag Anhang Top 4 (22 KB)    
Anlage 3 3 BVV AS3G Kurzvortrag AufgabeRolle BehB (62 KB)    

 
 

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