Auszug - Ausübung des Vorkaufsrechts durch Wohnungsbaugenossenschaften
Der Antrag wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 11 / 2 / 1. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 04.04.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:
Drs. VIII/0731 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter gemäß Baugesetzbuch auch von gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften ausgeübt werden kann.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.04.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:2:1) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 2; Enthaltung: 1. Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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