Auszug - Lärmschutz im Umfeld der Autobahn und der Bahnanlagen in Alt-Treptow  

 
 
28. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0653 Lärmschutz im Umfeld der Autobahn und der Bahnanlagen in Alt-Treptow
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0496/26/19
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauStadtOrd
Verfasser:Dustin HoffmannHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht in MdV
Ortsbezüge:Bezirksregion 01 Alt-Treptow

Herr Korbus (CDU) stellt den Antrag vor und berichtet dahingehend, dass der Antrag im UmNatGr mit dem Abstimmungsergebnis 12/0/0 abgenommen wurde. Der Ausschuss wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Uwe Doering, gefragt, ob es Widerspruch gibt einem Anwohner Rederecht zu geben. Der Ausschuss stimmt dem Rederecht zu.

Der Anwohner, Herr Bernd Kalweit, nimmt Stellung zum Antrag:

Das Planfeststellungsverfahren wurde im März 2009 eröffnet und am 29.12.2010 mit einem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Dagegen wurden jedoch mehrere Klagen eingereicht. Diese wurden im Herbst 2012 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Einige Klagen wurden abgewiesen bzw. zurückgezogen. Andererseits wurde beschlossen, dass zwei Wohnblöcke in der Beermannstraße einstweilen nicht abgerissen werden dürfen. Außerdem wurde vom Land Berlin als Projektträger ein Entwurf eingereicht, bei dem die Autobahn am Trogende geendet hätte und lediglich ebenerdige Zufahrtsstraßen zur Anschlussstelle der Straße Am Treptower Park errichtet worden wären. Speziell, das führte zur Rücknahme von Klagen der Eigentümer auf der Ostseite der Trasse, da diese Art der Änderung akzeptiert wurde.

Im September 2015 wurde jedoch auf Veranlassung des Bundes ein neues Planfeststellungsverfahren eröffnet, dass zu den ursprünglichen Planungen zurückkehrte und die Autobahn bis an die einstweilig nicht abgerissenen Häuser heranführt und durch Spurverschwenkungen die Zufahrt zur Straße Am Treptower Park gewährleistet. Wesentliches Ziel dieser Veränderung war es, die Anschlussfähigkeit des 16. Bauabschnitts an den später zu errichtenden 17. Bauabschnitt zu gewährleisten. Die Besonderheit dieser Lösung besteht darin, dass der Höhenverlauf der Autobahn einschließlich der Zufahrten auf Bahndammniveau angehoben wurde. Auf der Westseite wurden entsprechende Emissionsschutzwände geplant, nicht jedoch auf der unmittelbar neben dem Bahndamm verlaufenden Ostseite, die in offener Bauweise errichtet werden soll. Hier ist lediglich ein Fledermausschutzzaun geplant. Als Hauptargument für diese Entscheidung wurde ins Feld geführt, dass eine Schutzwand an der Autobahn nicht gegen den Bahnlärm schützen würde. Als Alternative wurde passiver Schallschutz vorgeschlagen, der allerdings für lediglich 20% der betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen gewährt wird.

Im März 2018 wurde der entsprechende Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Versuch, sich mit demokratischen Mitteln dagegen zu wehren, hatte nichts bewirkt. Für die Westseite ist beim entsprechenden Anhörungsverfahren ein Vergleich mit klagenden Eigentümern geschlossen worden. Er beinhaltete, dass gegen Rücknahme der Klage die geplanten Schutznde projektseitig von 6 auf 8-9 Meter erhöht worden sind. Auf der Ostseite war aus bereits beschriebenen Gründen keine Eigentümerklage mehr anhängig. Der Einspruch von 106 Anwohnern und Anwohnerinnen hatte diesbezüglich kein Gewicht.

Von einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde uns anwaltlich abgeraten, da der Planfeststellungsbeschluss aus 2018 mit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2010 verglichen werden würde und sich daraus keine wesentlichen Verschlechterungen für Betroffene ableiten ließen. Die 2012 beim Bundesverwaltungsgericht getroffenen Vereinbarungen seien juristisch nicht relevant.

Naturgemäß anders sehen das die Anwohner und Anwohnerinnen dieses Autobahnabschnitts. Für sie sind die getroffenen Entscheidungen in keiner Weise akzeptabel. Sicherlich wurden in den sechziger bis achtziger Jahren innerstädtische Autobahntrassen in dieser Form errichtet. Jedoch spätestens seit den neunziger Jahren Gesetzesanforderungen hin oder her wurden zumindest in Berlin innerstädtische Autobahntrassen mit beidseitigen Emissionsschutzwänden versehen. Von dieser geübten Praxis wieder abzuweichen ist ein Schritt zurück in die Vergangenheit. Vielmehr sollten die Bausünden vergangener Jahrzehnte nach und nach beseitigt werden. 

Wir suchen daher politische Unterstützung gegen die Planungen, die im 21. Jahrhundert wieder ähnliche Fehlentwicklungen wie im vergangenen Jahrhundert fortsetzen.

Tenor: Die Autobahn macht Lärm, Dreck und die Autos belasten den Ortsteil.

Frage Herr Zellmer (B'90/Grüne): Welchen Einfluss hat das BA?

Antwort Herr Bezirksstadtrat Hölmer: Der Antrag ist eine Empfehlung. Der Bezirk wird sich an den Senat wenden. Da das Vorhaben planfestgestellt ist, wird es schwer etwas zu verändern.

Frage Herr Durinke (BD-SPD): Was ist der Ansatz gegenüber der Deutschen Bahn.

Kommentar Herr Doering: Die Bahn ist auf ein positives Image aus.

Antwort Herr Bezirksstadtrat Hölmer: Die Bahn ist rechtlich nicht zu packen, SenUVK kann das versuchen, um zu Gunsten der Bevölkerung Abhilfe zu schaffen. Eine rechtliche Basis ist nicht gegeben. 

Herr Zellmer (B'90/Grüne) wirft dem Ausschuss Scheinheiligkeit beim Thema Autobahn A100 vor und fordert, dass wer die Menschen vor Lärm und Abgasen schützen will darf keine Autobahn in die Stadt bauen.

Herr Bezirksstadtrat Hölmer: Verteidigt die Autobahn, der Lärmschutz ist sehr hoch!

Herr Durinke (BD-SPD) schlägt vor, den Text des Antrages zu ändern und die DB mit aufzunehmen. Der Antrag wird nach weiterer Debatte mit Änderungen abgestimmt.

Abstimmung: 13/0/0


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 31.01.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (federführend) sowie an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/0653

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen rund um die neue Anschlussstelle Treptower Park der Stadtautobahn A100, besonders für die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße am Treptower Park, der Moosdorfstraße und der Hans-Thoma-Straße, weitergehende Lärmschutzmaßnahmen als die, die mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Anschlussstelle vorgesehen sind, umgesetzt werden. Hierbei sind besonders die Lärmemissionen der kommenden Autobahn im Zusammenspiel mit den Emissionen des Bahnverkehrs sowie den Planungen der Deutschen Bahn zur Reaktivierung der Gütergleisverbindung Neukölln-Ostkreuz zu berücksichtigen. Besonders mit der Deutschen Bahn, aber nicht nur mit dieser, soll der Austausch über die Umsetzung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen gesucht und die Nachbarschaft hierbei hinreichend eingebunden werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 03.04.2019 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen rund um die neue Anschlussstelle Treptower Park der Stadtautobahn A100, besonders für die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße am Treptower Park, der Moosdorfstraße und der Hans-Thoma-Straße, weitergehende Lärmschutzmaßnahmen als die, die mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Anschlussstelle vorgesehen sind, umgesetzt werden. Hierbei sind besonders die Lärmemissionen der kommenden Autobahn im Zusammenspiel mit den Emissionen des Bahnverkehrs sowie den Planungen der Deutschen Bahn zur Reaktivierung der Gütergleisverbindung Neukölln-Ostkreuz zu berücksichtigen. Auch mit der Deutschen Bahn, aber nicht nur mit dieser, soll der Austausch über die Umsetzung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen gesucht und die Nachbarschaft hierbei hinreichend eingebunden werden.


Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 0.


 
 

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