Auszug - Maßnahmen während der Bauphase am "Bohnsdorfer Kreisel"
Punkt 1: Verkehrsführung wurde so durch die Verkehrslenkung Berlin angeordnet. Grund: der direkt neben der Kreuzung liegende Fußgängerüberweg - Klärung noch nicht absehbar. Punkt 2: bereits umgesetzt. Punkt 3: Gespräche mit LIDL geführt, LIDL ist nicht Eigentümer des Grundstücks, mit dem Eigentümer wurde noch keine Klärung erreicht, Bezirksamt unterstützt diese Forderung und strebt eine Lösung an.
Antrag wird auf Wunsch der Antragsteller vertagt. |
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