Auszug - Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird auf Nachfrage des stv. BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennungen nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Bezirksschulbeirat werden gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG (eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats) Herr Philipp Rudolf als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses und gemäß § 35 Abs. 9 AG KJHG als dessen Stellvertreter Herr Moritz Hopf berufen. Abstimmungsergebnis Herr Philipp Rudolf: dafür: einstimmig Abstimmungsergebnis Herr Moritz Hopf: dafür: einstimmig
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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