Auszug - Beratungsangebot für von illegalen Suchtstoffen abhängige Menschen und Unterstützung von Familien mit Suchtbelastung im Bezirk umgehend verbessern
Frau Wahlen informiert den Ausschuss darüber, dass ein Änderungsantrag erarbeitet worden sei, dieser aber leider noch nicht vorliegt. Demnach soll der Halbsatz „sowie Patenschaftsangebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien“ gestrichen werden. Bezirksstadtrat Klemm merkt an, dass es bereits Suchtberatungsangebote gibt. Gleichzeitig verweist er auf die Zuständigkeit für Suchtberatung, die gemäß AZG beim Gesundheitsamt liegt. Frau Belz schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss sich für nicht zuständig erklärt. Frau Wahlen bedauert sehr, dass der Jugendhilfeausschuss sich als nicht zuständig erklären will. Frau Rohde verweist auf die bereits vorhandenen Beratungsstellen und stellt fest, dass an der Sitzung 13 stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen. Es wird beantragt, über die Zuständigkeit des JHA abzustimmen. Antrag: Der JHA hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 21.11.2018 abschließend beraten und erklärt sich gegenüber dem federführenden Ausschuss für ASGGV mehrheitlich (9:1:3) für nicht zuständig. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der JHA hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 21.11.2018 abschließend beraten und erklärt sich gegenüber dem federführenden Ausschuss für ASGGV mehrheitlich (9:1:3) für nicht zuständig. Abstimmungsergebnis (Nichtzuständigkeit): dafür: 9; dagegen: 1; Enthaltung: 3. Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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