Auszug - Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit von Vereinen bei der Raumüberlassung
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Nutzungs- und Entgeltordnung dahingehend zu ändern, dass Vereinen, die die Aufgabenerfüllung der Bezirksverwaltung durch ihre vom Bezirksamt anerkannte Arbeit unterstützen, für die Nutzung von Räumen des Bezirksamtes kein Entgelt in Rechnung gestellt und Vereinen, die gemeinnützige oder mildtätige Ziele verfolgen und die ihren Sitz oder einen Arbeitsschwerpunkt im Bezirk haben, die entgeltfreie Nutzung ermöglicht wird. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; Enthaltung: 9.
Die Beschlussempfehlung des A. f. HhPVI ist somit angenommen und der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Realisierung:
23.01.2020, 1.ZB in MdV VIII-33 lfd. Nr. 2399 13.10.2020, 2. ZB in MdV VIII-40 lfd. Nr. 2875 04.03.2022, 3. ZB in MdV IX-05, lfd. Nr. 0219 15.05.2023, 4. ZB in MdV IX-15, lfd. Nr. 0957 |
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