Auszug - Vorkaufsrecht wahrnehmen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den gemäß Baugesetzbuch vorgesehenen Gebieten (z. B.: Erhaltungsgebiete, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete das Vorkaufsrecht angewandt werden kann. Soweit das Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter ausgeübt werden sollte, sind mit diesen vorbereitende Gespräche zu führen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 3; Enthaltung: 12.
Die Beschlussempfehlung des A. f. StaB ist somit angenommen und der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und B'90Grüne unter Beitritt der SPD-Fraktion i. g. F. beschlossen.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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