Auszug - Änderung der Geschäftsordnung vom 27.10.2016  

 
 
12. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.9 Beschluss:0221/12/17
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0320 Änderung der Geschäftsordnung vom 27.10.2016
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0221/12/17
 Ursprungaktuell
Initiator:GOBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:kein Ortsbezug

Aussprache:

Der Ausschussvorsitzende Herr BzV Bertram begründet den Ausschussantrag.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Treptow-Köpenick vom 27.10.2016 wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 6 Satz 3 wird das Wort "schriftlich" gestrichen.

Ebenso wird verfahren in § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 Satz 4, § 17 Abs. 8, § 21 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 6 Satz 2, § 27 Abs. 3, § 29 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 3 Satz 1 ("schriftliches"), § 39 Abs. 3, § 53 Abs. 2 Satz 1 ("schriftlicher"), § 54 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1.

§ 1 wird ergänzt um den Absatz 9:

Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Bezirksamtsmitglieder sollen gegenüber dem Vorsteher Auskunft über ihre vergüteten oder ehrenamtlichen (Leitungs-)Funktionen in Verbänden, Vereinen, Beiräten, Genossenschaften, Stiftungen, Aufsichtsräten sowie Projekten freier und öffentlicher Träger und über unselbständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit geben. Diese Aufstellung soll für Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte und Bezirksamtsmitglieder einsehbar sein. Auf freiwilliger Basis werden Angaben veröffentlicht.

§ 3 wird ergänzt um den Satz 2:

Der Ausweis ist nach Ablauf der Wahlperiode zurückzugeben.

§ 15 Abs. 7 Satz 1 wird geändert in:

Fraktionslose Bezirksverordnete nnen mit Rede- und Antragsrecht ohne Stimmrecht an den Sitzungen von drei Ausschüssen ihrer Wahl, jedoch nicht des Jugendhilfeausschusses, teilnehmen.

§ 17 Abs. 12 (neu) wird eingefügt:

Den Mitgliedern der Seniorenvertretung soll, soweit dem keine besonderen Umstände entgegenstehen, jeweils in dem Ausschuss, in den sie von der Seniorenvertretung entsandt wurden, Rederecht eingeräumt werden.

§ 17 Abs. 12 (alt) bis § 17 Abs. 18 (alt) werden zu § 17 Abs. 13 (neu) bis § 17 Abs. 19 (neu).

§ 17 Abs. 18 (neu) wird geändert in:

Die Sitzungen der Ausschüsse sollen nach zweieinhalb Stunden enden.

§ 18 Abs. 3 wird geändert in:

Drucksachen der BVV gelten nach Vereinbarung mit Bezirksverordneten auch als zugestellt, wenn die Zustellung auf elektronischem Weg erfolgt.

§ 22 wird geändert in:

Änderungsanträge

(1)     Änderungsanträge können jederzeit bis zum Schluss der Beratung gestellt werden, bedürfen keiner Unterstützung und sind dem Vorsteher / der Vorsteherin schriftlich zu übergeben. Fehlt die Vervielfältigung, so sind sie unmittelbar nach ihrer Einreichung zu verlesen.

(2)     Änderungsanträge müssen mit dem Verhandlungsgegenstand in unmittelbarer Verbindung stehen. Ihre Begründung erfolgt in der Reihenfolge der Redner /-innen.

(3)     Bei Zweifel über die Zulässigkeit eines Änderungsantrages entscheidet der Vorsteher / die Vorsteherin.

§ 26 Abs. 1 Satz 3 wird geändert in:

Die Anfragen müssen bis 8 Uhr am zweiten Arbeitstag (Mo.-Fr.) vor Beginn der Sitzung dem Vorsteher / der Vorsteherin mitgeteilt werden.

§ 26 Abs. 5 wird geändert in:

Im Einverständnis mit den Fragenden kann die Mündliche Anfrage als Schriftliche Anfrage behandelt werden.

§ 28 wird geändert in:

Schriftliche Anfragen

§ 28 Abs. 1 Satz 1 wird geändert in:

Jeder Bezirksverordnete nnen in einer Schriftlichen Anfrage, die bei dem Vorsteher / der Vorsteherin einzureichen ist, vom Bezirksamt Auskunft verlangen.

§ 33 Abs. 7 Satz 1 wird geändert in:

Die Sitzungen der BVV werden, sofern nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln anders beschlossen wird, um 22.00 Uhr beendet.

§ 35 Abs. 3 Satz 1 wird geändert in:

Die BVV kann für einzelne Tagesordnungspunkte eine Begrenzung der Redezeit und / oder der Anzahl der Redebeiträge jeder Fraktion, für fraktionslose Bezirksverordnete, die auf demselben Wahlvorschlag gewählt wurden, und sonstige fraktionslose Bezirksverordnete beschließen.

§ 51 Abs. 4 Satz 1 wird geändert in:

Die Fragestellung ist, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens drei Arbeitstage (Mo.-Fr.) vor der Sitzung bis 10 Uhr beim BVV-Büro einzureichen.

§ 54 Abs. 4 Satz 3 wird geändert in:

Den Kontaktpersonen wird in der BVV und den zuständigen Ausschüssen zum Einwohnerantrag Rederecht eingeräumt.

§ 66 Abs. 4 Satz 1 wird geändert in:

Die im Plenum nicht behandelten Anträge und Großen Anfragen sowie die offenen Mündlichen und Schriftlichen Anfragen gelten als erledigt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; Enthaltung: 2.


  Beschluss: 14.12.2017 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Termingerecht am 14.12.2017 realisiert Verantwortlich:
BzVV  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 14.12.2017  
Vermerk:

Realisierung:

 

(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache)

Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.

 

 

 
 

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