Auszug - Radfahren im Treptower Park gestatten
BzStR Hölmer verweist auf die Zuständigkeit des Ausschusses in Bezug auf den Antrag (Denkmalschutz, Radverkehr). Das grundlegende Thema ist aus seiner Sicht aber der Konflikt mit der Grünanlage und den Fußgängern, insbesondere an der Uferpromenade. Das Anliegen zur Änderung des Grünanlagengesetzes wird von ihm hingegen unterstützt.
Frau Schmitz regt eine Teilung des Antrags an, einerseits Radfahren im Treptower Park und andererseits Änderung des Grünanlagengesetzes. Zu ersterem Punkt weist sie darauf hin, dass eine generelle Ausweisung des Radfahrens problematisch sei. Sie schlägt vor, den Antrag auf geeignete Wege zu beschränken.
Herr Vogel sieht ein zu großes Konfliktpotential mit den Fußgängern im Treptower Park und hat daher Schwierigkeiten mit dem Antrag.
Herr Welters schlägt vor, dem federführenden Ausschuss eine Streichung des ersten Absatzes und Unterstützung des zweiten Absatzes zu empfehlen.
Der Ausschuss beschließt diese Empfehlung mit 9/5/0 Stimmen. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.10.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Umwelt-und Naturschutz und Grünflächen mehrheitlich (9:5:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Der Ausschuss StaB empfiehtlt dem federführenden Ausschuss die Streichung des ersten Absatzes bei Unterstützung des zweiten Absatzes. Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 5; Enthaltung: 0. |
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