Auszug - Aufhebung der Friedhofswidmung einer Teilfläche des landeseigenen Friedhofs Baumschulenweg
BzV Vogel könnte sich vorstellen, die Fläche als Hundeauslaufgebiet als Weiternutzung zu berücksichtigen. Die Bezirke sind lt. Gesetz verpflichtet, Hundeauslaufgebiet zu stellen. Die nach § 19 (4) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die nach § 19 (4) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten.
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