Auszug - Verordnung über den Erlass der Veränderungssperre 9-64/19 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Schmöckwitz
Abstimmung: 14/1/0 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Gemäß § 19 (3) GO wurde am 24.05.2017 nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorab überwiesen:
Drs. VIII/0187 Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beschließt die mit der am 23.05.2017 beschlossenen BA-Vorlage Nr. 82/2017 vorgelegte Verordnung zum Erlass der Veränderungssperre 9-64/19 gemäß Anlage 1 zum BA-Beschluss 82/2017 nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den durch eine violette, unterbrochene Linie gekennzeichneten Geltungsbereich gemäß Anlage 2 zum BA-Beschluss 82/2017 für die Grundstücke Adlergestell 753 (teilweise), 755/757, Nuscheweg 1, Weiselpfad 20 und 22 sowie die Flurstücke 1715, 1719, 1720 und 1722 (teilweise), Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 und einen Abschnitt des Weiselpfads im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Schmöckwitz, gem. § 14 Baugesetzbuch. Die Veränderungssperre betrifft folgende Grundstücke:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 31.05.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (14:1:0) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14; dagegen: 1; Enthaltung: 0. |
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