Auszug - Ötting-Villa als Denkmal wahrnehmbar herausstellen
Die Beschlussempfehlung des A. f. StaB wird i. g. F. über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Verhandlungen über den B-Plan 9-11 sicherzustellen, dass die Ötting-Villa weiterhin als Denkmal einer Gründerzeitvilla, umgeben von einem für die Zeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts typischen parkartigen Villengarten erkennbar ist. Dazu soll über eine Höhenreduzierung und eine Kürzung des westlichen Baukörpers sowie durch den Verzicht auf die Errichtung von untergeordneten baulichen Anlagen und Versiegelungen im Bereich des Villengartens das offene parkartige Erscheinungsbild der Villenumgebung gesichert werden. Auch ist bei der Verdichtung der Bebauung auf dem Grundstück eine die Wahrnehmung des Denkmals begünstigende Fassadengestaltung (Farbe, Ornamente, Fassadengliederung und Ähnliches) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
30.08.2023 SB in MdV IX-16, lfd. Nr. 1073 |
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