Auszug - Berufung eines weiteren beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es wird die offene Abstimmung vereinbart. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch die jeweilige Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 7 AG KJHG (hier: Vertretung der Evangelischen Kirche) Frau Judith Wurzel als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 1; Enthaltung: 4.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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