Auszug - Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Der BzVV erläutert das Wahlverfahren und den Wahlzettel. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV nachfolgende Mitglieder in den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer der Wahlperiode:
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG:
Zu a) Herr Paul Mario Bahlmann (31 Stimmen)
Zu b) Frau Claudia Fröhlich (DGB) (38/10/2).
Zu c) Frau Gabriele Rohde (24 Stimmen) Herr Jürgen Korth (19 Stimmen) Frau Doris Bandermann (34 Stimmen) Zu d) Frau Irina Upravitelev (36/7/7).
Abstimmungsergebnis: siehe Beschluss.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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