Auszug - Bebauungsplanentwurf 9-22 ("ehemaliges Rewatex-Gelände") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick - Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Ergebnis der Stellungnahmen aus der Abwägung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauG  

 
 
59. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/1399 Bebauungsplanentwurf 9-22 ("ehemaliges Rewatex-Gelände") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick
- Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Ergebnis der Stellungnahmen aus der Abwägung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauG
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0896/49/16
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Frau Zeidler erläutert die Ziele des B-Plans:

Revitalisierung und Sanierung eines wichtigen Denkmals mit außergewöhnlicher Ausstrahlung. Im Verfahren kam es zu Kritik von der Nachbarschaft vor allen bzgl. des Verkehrs.

 

Frau Belz hat einige Fragen zum Grundwasser.

Antwort: Grundwasser-Monitoring ist im städtebaulichen Vertrag geregelt und ist noch nicht endgültig abgeschlossen.

Sie sieht die Gefahr, dass Ausweichverkehr über Ahornallee erfolgt.

Antwort: Das Verkehrsgutachten hat Ausweichstrecken untersucht, es lag bei der öffentlichen Beteiligung mit aus und ist in den Unterlagen nur gekürzt dargestellt.

Die ÖPNV-Anbindung ist unzureichend durch regelmäßige Verspätungen.

Antwort: Auch wenn das richtig ist, kann dies nicht als Planungsannahme genommen werden, da muss von Pünktlichkeit ausgegangen werden.

Nachfragen zu Stellungnahme 13.2 und 13.3.

Antwort: Auswirkung auf Landschaftsbild, Bewertung in Stellungnahme muss unter Gesichtspunkt Gewerbegebiet erfolgen.

 

Herr Pönitz wundert sich, dass der Radverkehr nicht ausreichend berücksichtigt wird, da es sich in dem Bereich sogar um den Europaradweg R1 handelt.

Antwort: Der Abwägungsvorschlag ist ein Kompromiss.

 

Herr Sauerteig ging von einem 20 m breiten Uferstreifen aus. Lärm durch Bahnaußenring, Nachtwerte sind zu hoch, er bedauert dass keine Lösung vorgeschlagen wird.

Antwort: Im B-Plan nur Regelungen innerhalb des B-Plans, daher keine rechtliche Möglichkeit für Gleissanierung. Zum Beispiel gab es Variantenprüfungen zur Schallabschirmung mit dem überraschenden Ergebnis, dass eine geschlossene Bebauung durch die Entfernung der Lärmquelle nicht zu günstigeren Werten führt, zudem sprachen auch städtebauliche Gründe dagegen.

 

Herr Welters will die Bahn auffordern mehr für aktiven Schallschutz zu tun.

Wie ist die kooperative Baulandentwicklung (25% preiswertes Wohnen) eingeflossen?

Antwort: Da der B-Plan älter als Senatsbeschluss ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, es gibt auch keinen Wohnungsschlüssel, da es sich um einen Angebots-B-Plan handelt.

 

Frau Schmitz fragt nach einem Zeitplan:

Antwort. Als erstes wird das Denkmal saniert, bevor weitere Neubauten erfolgen, der Kitabau erfolgt nach dem Bau der ersten 400 Wohnungen (etwa 50 %).

 

Frau Kant fragt warum zu schaffende Schulplätze nicht genannt sind und wo soll der Jugendklub hin, wenn die Schule in der Waldstraße wieder diese Räume nutzen wird?

Antwort: Dies wird im städtebaulichen Vertrag geregelt und richtet sich nach städtebaulichen Kennwerten, da gibt es klare Richtlinien.

Der Investor zahlt 980.000 Euro, 160 Kitaplätze werden geschaffen, es erfolgt eine Fernwärmeversorgung. Für den Jugendklub werden Ersatzräume gesucht, es ist aber auch noch Zeit, im Rahmen der AZ Dörpfeldstraße erfolgt eine Prüfung zur Unterbringung in der Alten Schule.

 

Herr Pönitz fragt nach Sichtachsen zu dem Denkmal und welche Folgen eine Ablehnung der Abwägung hätte.

Antwort: Änderung städtebauliches Konzept und Veränderung der Baugrenzen ist erfolgt für Berücksichtigung Sichtachsen zu Denkmal.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 7/0/6 die Annahme der Vorlage.

 

 


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Nach § 19 (3) GO wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau vorab überwiesen:

 

Drs. VII/1399

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beschließt das mit der am 06.09.2016 beschlossenen BA-Vorlage Nr. 494/2016 vorgelegte Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1), der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 2) und der Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB (Anlage 3) für den Entwurf des Bebauungsplans 9-22 ("ehemaliges Rewatex-Gelände") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Köpenick vom 12.11.2015.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 28.09.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (7:0:6) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.


Abstimmungsergebnis: dafür: 7; dagegen: 0; Enthaltung: 6.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)