Auszug - Bebauungsplan XV-37d ("Gartenstadt Falkenberg: Bohnsdorfer Kirchsteig") hier: Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3Abs. 2 BauGB
Frau Fink erläutert, dass Wohnungsbau Ziel des B-Plans ist, aufgelockerte Bebauung mit 23 Einfamilienhäusern, in nördliche Richtung soll dichter bebaut werden. Im Westen ist GE geplant, ursprünglich MI geplant, aber aufgrund von benachbartem Lärm muss dies GE sein, benachbartes GE soll entsprechend der Anregungen (z. B: IHK) nicht durch WE gefährdet werden. Der städtebauliche Vertrag ist in Arbeit: 3 Kitaplätze, Schaffung eines Gehwegs mit Beleuchtung, Ausgleich Trockenbiotop. Planreife ist nicht geplant Herr Pönitz fragt warum VzK und nicht VzB. Antwort: VzK, da laut SenStadt gesamtstädtische Bedeutung vorliegt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die nach § 19 (3) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten. |
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