Auszug - Bebauungsplan XV-37d ("Gartenstadt Falkenberg: Bohnsdorfer Kirchsteig") hier: Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3Abs. 2 BauGB  

 
 
59. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 3.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/1397 Bebauungsplan XV-37d ("Gartenstadt Falkenberg: Bohnsdorfer Kirchsteig")
hier: Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme

Frau Fink erläutert, dass Wohnungsbau Ziel des B-Plans ist, aufgelockerte Bebauung mit 23 Einfamilienhäusern, in nördliche Richtung soll dichter bebaut werden. Im Westen ist GE geplant, ursprünglich MI geplant, aber aufgrund von benachbartem Lärm muss dies GE sein, benachbartes GE soll entsprechend der Anregungen (z. B: IHK) nicht durch WE gefährdet werden. Der sdtebauliche Vertrag ist in Arbeit: 3 Kitaplätze, Schaffung eines Gehwegs mit Beleuchtung, Ausgleich Trockenbiotop. Planreife ist nicht geplant

Herr Pönitz fragt warum VzK und nicht VzB.

Antwort: VzK, da laut SenStadt gesamtstädtische Bedeutung vorliegt.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die nach § 19 (3) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten.


 
 

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