Auszug - Information über die nachteiligen Umweltwirkungen von Terrassenheizstrahlern  

 
 
41. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:04 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/1186 Information über die nachteiligen Umweltwirkungen von Terrassenheizstrahlern
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0833/46/16
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, BauStadtUm
Verfasser:Andrea GerbodeHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Frau Gerbode stellt den Ersatzantrag ihrer Fraktion vor, der bei zwei Gegenstimmen (9/2/0) angenommen wird.


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.02.2016 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten mehrheitlich (9:2:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichem Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.

 

Begründung:

Während die Weltpolitik "global denkt" und große umweltpolitische Ziele aushandelte, sollten wir auch "lokal handeln" und freiwillig auf das widersinnige Beheizen von Außenbereichen verzichten, denn die Klimaschutzziele Deutschlands sowie der gesamten Europäischen Union messen der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen eine enorme Bedeutung zu.

 

Bei mittlerer Leistung stößt ein Terrassenheizstrahler pro Stunde mindestens zwei Kilogramm (kg) Kohlendioxid (C02) aus- aufs Jahr gerechnet sind das rund zwei Tonnen des schädlichen Gases. Bei maximaler Leistung können es bis zu 3,5 kg pro Stunde sein, was bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche in etwa dem C02-Jahresausstoß eines Mittelklassewagens entspricht. Neben den ökologischen gibt es auch ökonomische Aspekte, denn die Energie für das Betreiben eines Heizpilzes für eine Stunde im Freien würde eine gleich große Fläche im geschlossenen Raum bis zu zehn Mal beheizen.

 

Nachdem der Senat die Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften (AV) Sondernutzungen in 2008 nicht verlängert hat, steht es im Ermessen des jeweiligen Bezirks, wie er mit Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum verfahren möchte, welche über die allgemeinen Regelungen des Berliner Straßengesetzes hinausgehen.

 

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 2; Enthaltung: 0.


 
 

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