Auszug - Neuwahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der Durchführung einer offenen Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV folgendes Mitglied des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
zu a) Bezirksverordnete: Frau Dr. Monika Brännström. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig; dagegen: 0; Enthaltung: 1.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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