Auszug - Darstellung der Untersuchungsergebnisse für eine soziale Erhaltungsverordnung in Treptow Nord  

 
 
48. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Diskussionsbasis: versandtes Papier

Vorstellung durch Sigmar Gude von Topos

(Präsentation)

Wortmeldungen

Frau Schmitz verweist auf die schriftlich eingereichten Fragen und fragt nach den Gründen für die Auswahl der Vergleichsgebiete und der Ableitung des Aufwertungsdrucks.

Herr Gude erklärt, dass es nur Sinn mache, Gebiete zu nehmen, die sozialstrukturell ähnlich seien. Darüber hinaus erklärt er, dass der Aufwertungsdruck als Kriterium für eine Erhaltungssatzung unterschätzt werde. Es sei ein reiner Indikator, keine Beweisführung, sondern nur Tendenz. Die verwendeten Messgrößen dafür seien hinreichend, um eine Aussage zum Aufwertungsdruck treffen zu können. Weitere Kriterien mussten berücksichtigt werden. Es habe Begehungen gegeben, um den Zustand der Häuser beurteilen zu können. Bei den Ausstattungsmerkmalen wäre das in Beziehung zu der Sozialstruktur der Bewohnerschaft gesetzt.

Frau Schmitz erkundigt sich nach einer Definition der Kriterien für die Beurteilung des Gebäudezustands (Seite 23), der eigentumsspezifischen Unterscheidbarkeit sowie nach der sozialen und Bildungsinfrastruktur.

Frau Gerbode fragt nach dem weiteren Prozedere . Das Bezirksamt antwortet, dass wenn es heute keine Änderungswünsche gebe, eine BA-Vorlage zur Erhaltungssatzung erarbeitet würde, eine Bürgerversammlung einberufen würde und schließlich die Umsetzung erfolgen würde.

Frau Gerbode erkundigt sich nach den Prüfkriterien und verweist auf Vorschläge zu den Prüfkriterien. Darüber hinaus auf die Frage, ob Ergänzung hinsichtlich Ladenflächen sinnvoll wären, da Beobachtungen vorlägen, dass Ladengeschäfte im Vorderhaus in der Vergangenheit in Wohnraum umgewandelt wurden. Darüber hinaus bittet Frau Gerbode darum, dass der Grundriss nicht verändert werden dürfe.  

Frau Zeidler signalisiert grundsätzliche Zustimmung, verweist aber darauf, dass dafür jegliches Instrumentarium fehle. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, die das steuern könne.

Herr Welters erklärt, dass die genannten Verdrängungsmechanismen nicht baulicher Natur seien, sondern kaum beeinflussbaren Entwicklungen folgen. Das Interventionsinstrumentarium sei bescheiden und es solle keinerlei Illusionen hinsichtlich der Effektivität einer Erhaltungssatzung geben. Die Frage wäre, wie das Bezirksamt überhaupt an Informationen über Veränderungen käme und dann überhaupt beeinflussen könne. Herr Welters plädiert dafür, dass bevor eine Erhaltungssatzung im Ausschuss beschlossen würde, die Anwendung einer Erhaltungssatzung eingehend erörtert würde. Er schlägt vor, Fragen zu notieren und dem Bezirksamt zuzuschicken.

Herr Hölmer erklärt die Notwendigkeit der Rechtssicherheit, die das ausschlaggebende Moment bilde.

Herr Durinke gibt Zweifel an der Effektivität des Steuerungsinstruments zu bedenken und stellt die Frage der Rechtfertigung für einen derartigen Eingriff.

Herr Hecker (Pfarrer) erklärt, dass die Initiator*innen sich über die begrenzte Effektivität vollkommen im Klaren seien und sich keine Illusionen machten. Dennoch sei die Erhaltungssatzung ein Instrument neben anderen Instrumenten.

Frau Schmitz wird ihre nicht beantworteten Fragen noch einmal schriftlich schicken. Darüber hinaus fragt sie das Bezirksamt, wie erfolgreich die im Gutachten vorgeschlagene erneute Beantragung als Sanierungsgebiet sein würde. 

Herr Sauerteig bittet um eine schnelle weitere Befassung, da zeitliche Verzögerungen Investor*innen in „die Hände spielten“.

Frau Stantien fragt nach der Sinnhaftigkeit weiterer Diskussionen und hält die Frage der Rechtssicherheit für entscheidend.

Bezirksstadtrat Herr Hölmer verweist auf die Gründe für die Dauer des Verfahrens, bei dem es eine hohe Abstimmungsnotwendigkeit gebe. Er bittet um eine straffe Vorgehensweise seitens des Ausschusses und schlägt vor, dass Fragen bis zum 22. Januar eingereicht werden könnten und dann bis zum 12. Februar beantwortet würden. Die nächste Thematisierung wäre dann am 17. Februar im Ausschuss.

Die Frage eines Sanierungsgebietes erscheine zwar charmant, es habe aber zwei erfolglose Versuche gegeben und die Entwicklung weise eher auf eine Entfernung von den Kriterien für ein Sanierungsgebiet.

Uhrzeit: 21.30 Uhr – die Sitzung wurde geschlossen, weitere Tagesordnungspunkt sind damit vertagt.

Die Frage einer Sondersitzung wird von Herrn Welters geklärt.

 


 
 

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