Auszug - Fördervorschlag Jugendarbeit § 11 SGB VIII  

 
 
67. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Es folgt die Präsentation des vom Jugendamt erarbeiteten Fördervorschlages für die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Frau Stappenbeck gibt noch einmal einen Überblick zur Verfahrensweise der Erarbeitung der Leitlinien und jugendpolitischen Zielstellungen und benennt die mehrheitlich durch den JHA geforderten Ziele und Vorgaben zum Förderverfahren. Die Präsentation wird von Frau Dr. Büthner mit Ausführungen zur Jugendhilfeplanung, Datenanalyse und Benennung von besonders schwierigen Sozialräumen ergänzt. 

Frau Stappenbeck und Frau Buch stellen gemeinsam den auf dieser Grundlage vorbereiteten Fördervorschlag der Verwaltung regionsweise vor.

Die Präsentation wird im Anschluss als Tischvorlage verteilt und an alle Mitglieder per E-Mail verschickt. 

 

Nachfragen:

Frau Stantien erkundigt sich, ob die beantragten Honorare auch geprüft und ggf. in welcher Höhe dann berücksichtigt wurden.

Frau Buch erklärt, dass die beantragten Honorare nicht geprüft wurden. Sie wurden in der gleichen Höhe wie 2015 gewährt. Bei den Mindestausstattungsstandards wurde der Beschluss des JHA zugrunde gelegt, nicht die Mindestausstattungsstandards von SenJBW. 

Herr Düsterhöft erkundigt sich, ob bereits alle Flüchtlingsunterkünfte berücksichtigt wurden. Frau Stappenbeck sagt, dass die neusten Flüchtlingsunterkünfte noch nicht berücksichtigt werden konnten. Sie werden aber immer Gegenstand der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung sein.

Frau Flader äußert ihr Unverständnis zu der vorgeschlagenen Einsparung bei der Schulstation Bouché-GS (Projekt nach § 13(1) SGB VIII). Frau Stappenbeck erklärt noch einmal die grundsätzlichen Zielstellungen des Fördervorschlags des Jugendamtes. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung werden mehr finanzielle Mittel benötigt, als in dem bereits schon gestärkten Haushaltsansatz (durch BVV Beschlüsse) vorhanden sind.  

Die Schulleiterin der Bouché-GS hebt noch einmal die immense Bedeutung der Schulstation an ihrer Schule hervor. (47 % Kinder nichtdeutscher Herkunft, vier neuen Klasse, eine Klasse aus Neukölln) 

Herr Freier schlägt eine Sondersitzung vor, damit alle Beteiligten und Interessierten aus den Projekten die Gelegenheit zur Meinungsäußerung erhalten. Die Mitglieder beschließen mehrheitlich am 14.10.2015 eine Sondersitzung durchzuführen.

Für den 04.11.2015 stehen dann die Diskussion und der Beschluss des Fördervorschlags im JHA auf der TO.

Frau Stantien fragt nach,

ob die Einnahmen der einzelnen Projekte geprüft wurden,

die Personalkosten an den Träger weitergezahlt werden, wenn der Mitarbeiter vom Träger wieder zurück geht in den Bezirk (nach Sonderurlaub) 

ob und ggf. wieso mehr Honorar gewährt wurde.

Frau Buch erläutert, dass die Höhe der Einnahmen durch die zuständigen Regionalkoordinatorinnen geprüft und ggf. angepasst wurde (Stand 2015).

Frau Stappenbeck erklärt, dass die Träger die Personalkosten weiter gefördert bekommen, auch wenn der Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zurückgeht. Wenn der Sonderurlaub beendet wird, ist es kein Grund, dem freien Träger keine Personalkosten mehr zu zahlen. Selbstverständlich müssen diese weiter gewährt werden.

Bei den Honoraren verweist Frau Buch noch einmal darauf, dass auch hier der Stand 2015 zugrunde gelegt und keine weiteren Erhöhungen gewährt wurden.

Frau Stantien hält die Region Altstadt- Kietz auch für einen Sozialraum, in dem die Mindestausstattungsstandards gewährt werden sollten.

Frau Dr. Büthner erläutert, dass für den Sozialraum Altstadt-Kietz nicht alleine die soziale Situation gesehen werden kann, sondern auch die Entwicklung betrachten werden muss. Auch wenn die Altstadt-Kietz keinen hohen sozialen Status ausweist, ist dieser nicht zu vergleichen mit anderen als niedrig oder sehr niedrig eingestuften Regionen. In der Altstadt-Kietz wird sich kaum Wohnungsbau vollziehen.

Herr Bünger findet es sehr bedauerlich, dass erhebliche Einschränkungen hinzunehmen sind (Medienetage und Schulstation).Er sieht aber auch die Einschränkungen beim öffentlichen Träger. Die Schwerpunktsetzung sind jugendhilfeplanerische Gesichtspunkte, die Argumentation findet er fachlich sehr gut. Ihn interessieren die Reaktionen der Träger, mit denen das Jugendamt zu den vorgeschlagenen Veränderungen gesprochen hat.

 

Frau Stappenbeck berichtet über das Gespräch mit Herrn Happel (WeTeK Berlin gGmbH)  zur Medienetage in der Ortolfstr. Auch Herr Happel schätzt die gegenwärtige Situation als sehr schwierig ein. Hinsichtlich der Notwendigkeit, den offenen Kinder- und Jugendbereich zu stärken und die gesamte Hausführung erheblich zu verbessern, bestand Konsens. Der öffentliche Träger sollte hier stärker in der Hausführung Präsenz zeigen. Die aus Sicht des Jugendamtes notwendige Reduzierung der Medienetage als bezirksübergreifendes Medienkompetenzzentrum wird von Herrn Happel als falscher Weg gesehen. Das Jugendamt hält auch hier, die Durchführung einer Zukunftswerkstatt für erforderlich.

Das Gespräch mit der Schulstation Bouché GS war eher schwierig. Frau Stappenbeck hat aber auch auf andere neue Finanzierungsmöglichkeiten hingewiesen.

Bei den Mitarbeitern des öffentlichen Trägers gab es unterschiedliche Reaktionen. Positiv wurde gesehen, dass die Mitarbeiter vorher informiert wurden und entsprechende Nachfragen stellen konnten. 

Zur Förderung der „Bude“ nach § 16 SGB VIII geht Frau Stappenbeck von einem Finanzvolumen von ca. 30.000 € (1 Stelle) aus. Hier wird die Vernetzung mit den vorhandenen Angeboten angestrebt.

Gleichzeitig ist es erforderlich, für den „Würfel“ die bisherige Konzeption grundlegend zu überdenken. Dazu gehören ggf. auch eine Reduzierung der Mitarbeiter des öffentlichen Trägers, stärkere Vernetzung mit den vorhandenen Projekten anderer Träger und die Entwicklung gemeinsamer Willkommensprojekte. Im Rahmen einer Zukunftswerkstatt müssen hier neue Ideen und Konzepte entwickelt werden. Sollte dies nicht zu entsprechenden Ergebnissen führen, wäre auch hier eine Interessenbekundung durch Träger der freien Jugendhilfe möglich. (Keine Übertragung)

 

Herr Welters dankt dem Jugendamt für die sehr fundierte Vorbereitung des Fördervorschlages. Er möchte noch ergänzen, dass gerade durch den Wohnungsbau nach § 34 BauGB die zeitliche Abfolge und Entwicklung schwer einzuschätzen ist. (2.700 Wohnungen nach Bplan und 4.000 Wohnungen nach § 34). Für Adlershof besteht noch zusätzlich das Problem, dass hier die Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung liegt.

Grundsätzlich hält er aber auch die Region 4 für sehr problematisch, dort sind auch mit hohen Baumaßnahmen versehene Projekte geplant. 

Herr Freyer fragt nach, was es bedeutet, wenn Altglienicke (Kosmosviertel) in das Quartiermanagement der „Sozialen Stadt“ aufgenommen wurde. Frau Stappenbeck erläutert, dass kleine Projekte für wohnverbessernde Maßnahmen daraus finanziert werden können, aber keine Personalstellen oder Baumaßnahmen in JFE durchgeführt werden. 

 

Auf Nachfrage von Frau Flader, erklärt Frau Stappenbeck, dass die Mitarbeiter des „Würfels“ selber einschätzen, dass sie diesen neuen Anforderungen nicht ausreichend gewachsen sind. Eine Übertragung der Einrichtung im Sinne eines Betriebsüberganges gemäß § 613a BGB (Trägerwechselvertrag, Personalüberleitungsvertrag, Nutzungsvertrag) ist nicht vorgesehen.

Frau Kant fragt nach, woher das Personal zur Verstärkung der Einrichtung in der Ortolfstr. kommen soll. Frau Stappenbeck erklärt, dass z.B. von den derzeit vier Mitarbeitern aus dem  „Horn“ höchstens drei in der Weiskopffstr. benötigt werden. Ein Mitarbeiter könnte dann zusätzlich  in der Ortolfstr.182/184 eingesetzt werden. Eine weitere Ressource wäre noch Personal aus dem „Würfel“ (ein oder zwei Mitarbeiter). 

Des Weiteren kommen noch zwei Mitarbeiter aus dem Sonderurlaub zurück. Diese müssen auch noch eingesetzt werden.

Frau Kant bittet um nähere Informationen zum Vorschlag Umzug des „Horn“ in das „Inhouse“. Soll nur das Personal umziehen, oder auch die Ausstattung und die Angebote?

Frau Stappenbeck geht davon aus, dass diese Fragen im Detail noch geprüft und mit den Mitarbeitern besprochen werden müssen. Einige Angebote werden sicher mit in das „Inhouse“ umziehen, während andere vielleicht am alten Standort „Horn“ verbleiben.

Herr Schenke erinnert, dass der Weiskopffclub nicht barrierefrei ist und erkundigt sich, ob  denn da Umbauten vorgesehen sind. Ansonsten befürchtet er, dass z.B. das bisherige Angebot der Behindertenhilfe Köpenick „Das Fünfte Rad e.V.“ mit der monatlichen Disco entfallen würde. Frau Stappenbeck bedauert, dass noch immer nicht alle Gebäude barrierefrei sind und das es hierbei darum geht, die Diskothek des „Das Fünfte Rad e.V“, die eine jahrelange Tradition im Stadtbezirk hat, unbedingt weiter zu führen.

Herr Stürzebecher (Soz.Diakonie) bestätigt, dass er sich durchaus vorstellen kann, dass Angebote auch weitergeführt werden. (u. a. Das Fünfte Rad e.V. - monatliche Disco).

Ob die bislang von der evang. Kirchengemeinde finanzierte Personalstelle für Jugendarbeit im „Inhouse“ auch am neuen Standort bewilligt wird, ist zurzeit noch nicht abschließend geklärt.


 
 

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