Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2016 und 2017  

 
 
65. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 02.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/1095 Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0711/40/15
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Frau Stappenbeck fasst die bisherige Verfahrensweise kurz zusammen.

Letzte JHA Sitzung am 15.07.2015 :

Vorstellung des Gesamthaushaltes Jugend durch Frau Stappenbeck. Erläuterung der Aufteilung in steuerbare und nichtsteuerbare Ausgaben, Leistungen mit Rechtsanspruch.

Präsentation der Zuweisungssystematik Bezirke und neue Budgetierungssystem bei HzE durch Frau Schuld.

Die Aufteilung der zugewiesenen Mittel auf die kameralen Titel wurde ebenfalls dargestellt.

1. Lesung und Beantwortung der ersten Fragen im Ausschuss durch das Jugendamt. 

Weitere, in der letzten Sitzung noch nicht abschließend beantwortete Fragen sowie die darüber hinaus schriftlich an das Jugendamt gestellten Fragen wurden in Vorbereitung auf die heutige JHA Sitzung durch das Jugendamt beantwortet und am Freitag an alle Mitglieder des JHA versendet. 

 

Nachfragen zur schriftlichen Beantwortung:

Frau Kant bittet bei den Angaben zum Personal um weitergehende Erläuterungen.

Frau Franke erklärt, dass für den Stellenplan 2016/2017 keine zusätzlichen Stellen gestrichen wurden. Es sind lediglich die Veränderungen die sich durch die Übertragung der JFE in den letzten drei Jahren ergeben haben im Stellenplan abgebildet. Die weggefallenen Stellen zum Stelleplan 2014/2015 sind ausschließlich durch die Übertragung  der JFE und die Einhaltung des Zielzahlenkonzeptes entstanden.

 

Herr Freier fragt nach, ob auch  alle Bürgerdeputierten den HHplan zugeschickt bekommen haben. Wird von den BD bestätigt.

 

 

Weitere neue Fragen zum Haushaltsplanentwurf Jugend:

 

Herr Bünger erinnert, dass nicht alle Beschäftigten bei Trägern der freien Jugendhilfe nach Tarif (TV-L) bezahlt werden und erkundigt sich, ob eine tarifliche Angleichung bei den freien Trägern vorgesehen ist und im Zuge der Haushaltsdurchführung möglich sein wird.

Frau Stappenbeck weist darauf hin, dass die Bezahlung der Beschäftigten davon abhängt, welche Tarife der jeweilige Träger (Haustarif, in Anlehnung an TV-L) anwendet. Eine Tarifanpassung könnte auch als ein durch den JHA allgemein formuliertes Ziel für das Förderverfahren verankert werden. Frau Stappenbeck erinnert, dass sich heute die AG Jugendarbeit/ Förderverfahren über einen nächsten Sitzungstermin verständigt muss. Auf die Nachfrage von Herrn Werner, warum die AG nicht bereits einberufen wurde, erklärt Herr Grunst, dass erst letzte Woche Donnerstag das Jugendamt in Klausur war und die Fragenbögen ausgewertet wurden. Herr Freier unterstreicht die Notwendigkeit, dass die AG sich zügig treffen muss, damit die Ergebnisse vor der 2. Lesung allen Mitgliedern des JHA vorliegen. 

 

Herr Werner fragt die anderen Mitglieder des Ausschuss, ob Interesse am Einsatz von  Bundesfreiwilligen in den Einrichtungen gesehen wird. Entsprechendes Interesse wird bestätigt.

In der weiteren Diskussion wird über die jeweiligen Kosten (Bundesfreiwilligen Dienst – BFD ca. 400 €/ Monat) oder (Freiwilliges Soziales Jahr –FSJ ca. 570 €/Monat), Möglichkeiten der Beantragung und Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan diskutiert.

Frau Franke wird die Möglichkeiten des BFD und FSJ in JFE klären.


Frau Kant fragt an, ob für die Förderung von Angebote nach § 12 SGB VIII ein extra Titel möglich wäre. Frau Stappenbeck erklärt, dass grundsätzlich die Jugendverbände vom Land gefördert werden und dass die Zuständigkeit bei SenBJW liegt. Trotzdem können aber auch Jugendinitiativen über § 11 SGB VIII gefördert werden.

 

Frau Franke erklärt, dass Schulstationen vom Jugendamt finanziert werden Die Schülerclubs werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziert. Die Bescheiderteilung und Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch das Jugendamt  in auftragsweiser Bewirtschaftung. 

 

Herr Freier bittet alle, sich in den nächsten zwei Wochen schon zu überlegen,  wer was wohin verschieben möchte. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn das bereits dem Jugendamt vorab zur Kenntnis gegeben wird, damit geprüft werden kann, ob die Vorschläge auch aus haushälterischer Sicht zulässig sind. Herr Freier schlägt vor, die Vorschläge bis Mittwoch ans Jugendamt zu schicken.

 

 


 
 

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