Auszug - Bebauungsplan 9-34 ("Regatta-Quartier") hier: Planreife für das Vorhaben "Errichtung eines 5-geschossigen Wohngebäudes (25 WE) mit Staffelgeschoss und Tiefgarage (Torhaus WA 9)" gemäß Antrag vom Bauantrag vom 18. Juli 2013 mit Nachtrag vom 09. Dezember 2014, ergänzt am 27.01.2015, für Teile des Grundstücks Regattastraße 11 und 35 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Grünau  

 
 
41. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau (gemeinsam mit Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen)
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VII/0982 Bebauungsplan 9-34 ("Regatta-Quartier")
hier: Planreife für das Vorhaben "Errichtung eines 5-geschossigen Wohngebäudes (25 WE) mit Staffelgeschoss und Tiefgarage (Torhaus WA 9)" gemäß Antrag vom Bauantrag vom 18. Juli 2013 mit Nachtrag vom 09. Dezember 2014, ergänzt am 27.01.2015, für Teile des Grundstücks Regattastraße 11 und 35 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Grünau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA 
Verfasser:BA, BauStadtUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme

Es erfolgt die gemeinsame Behandlung der Drucksachen VII/0982 (Planreife zur Kenntnisnahme) und VII/0983 (Bebauungsplan zur Beschlussfassung).

Das Plangebiet wird von Frau Zeidler kurz vorgestellt:

 

  • Laut FNP: W2
  • Das Areal ist von Altlasten befreit, Bodenaushub, Tiefenenttrümmerung. Grundwassersanierung läuft weiter.
  • Entlang der Regattastraße Riegelbebauung. Zwingend viergeschossig.
  • ca. 1500 neue Bewohner
  • 3 Spielplätze
  • zentraler Stadtplatz
  • Konzept der Durchwegung / Grünzüge von Regattastr. zur Dahme.

 

Die Buwog stellt sich vor. Es ist ein Unternehmen dt-öst., ca. 52.000 Wohnungen.

Schmitz: Ist die Summe für die Schulen bereits überwiesen worden? Vorhabensträger: Ja!

Schmitz: Warum mittels Planreife erst am Ufer bauen, obwohl der B-Plan zuerst die Riegel an der Straße fordert.

Zeidler: Die Bedingung ist an die Nutzung geknüpft, nicht an die Bauerlaubnis. Sprich: Es darf erst ein Bewohner einziehen, wenn der Riegel da ist.

Gillner: Keine Brücke an der Dahme? Vorhabensträger: Last-Minute-Änderung seitens der Senatsverwaltung, dass keine Öffnung zur Dahme vorgesehen ist. Daher wird eine Spundwand eingezogen.

Stantien: Warum die Brücke nicht direkt an der Dahme? Vorhabensträger: Auflage zur Spundwand erst zum Schluss.

Pönitz: Aber was sprach dagegen, dies nachträglich noch zu berücksichtigen und den Uferweg durchgehend zu machen? Vorhabensträger: Vorhabensträger hat bewusst keine Querungsmöglichkeit im Wasserbereich vorgesehen, damit Passanten entlang der privaten Wasserflächen in das Plangebiet hineingeführt werden und dies letztlich auch zur Belebung des Stadtplatzes führt. In der Hinsicht ein Kompromiss.

Gerbode: Keine Schutzbereiche für Röhricht ausgewiesen? Zeidler: Außerhalb des Geltungsbereich im Bereich der festgesetzten Bundeswasserstraße. Daher nur aus informativen Gründen ausgeführt. Planer: Im Wasserbecken ist geplant, Röhricht anzupflanzen - mit dem Zweck der Verbesserung der Wasserqualität.

Gerbode: Wunsch nach insektenfreundlicher Beleuchtung

Zeidler: Die Planstraßen werden öffentlich gewidmet. Damit müssen Vorgaben des Senats erfüllt werden, das betrifft auch die Beleuchtung.

Gerbode: Schutz vor Vogelschlag - warum im Uferbereich vernachlässigt? Planer: wohl seltenes Phänomen. Wunsch nach Vorschlägen. Gerbode: Klebefolie, wellenartige? Lamelle? Vorhabensträger: Verweis auf Vorschriften zum sommerlichen Wärmeschutz (Sonnenschutzanlagen der Fenster)

Stantien: Bekräftigt die Haltung zu Tempo 30 und Tram im 10'-Takt

Stantien: Welche Angebote für Jugendliche sind vorgesehen? Vorhabensträger: 3 Spielplätze sind im Städtebaulichen Vertrag konkret beschrieben; zusätzlich müssen laut Bauordnung in allen Bauflächen Spielflächen errichtet werden, diese sind in der Regel nur für kleinere Kinder. Bei den drei öffentlichen Spielflächen werden auch Geräte für Ältere geschaffen, z. B. Klettergerüste. Was aber nicht geht: Bolzplatz, Streetball.

Welters: Wenn JHA Vorschläge macht, würden sie sich dem nicht verschließen? Vorhabensträger: Natürlich nicht! Zellmer: Stimmt Fr. Stantien zur Mitwirkung im JHA zu.

Stantien: Welche Perspektive bekommt das Pförtnerhäuschen? Investor: Noch gibt es keine Idee für langfristige Planung. Das Pförtnerhäuschen wird aber als Kleinod angesehen. Eine Zwischennutzung als Ausstellung ist geplant.

Pönitz: In wie weit wird die Forderung des LePro 2007 nach "Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern" berücksichtigt, wenn laut Festsetzung der Uferweg lediglich drei Meter beträgt? Und da gab es Einwendungen, die das auch einforderten. Vorhabensträger: Die Breite des Ufergrünzugs beträgt ca. sieben Meter. Wie planen teilweise sogar acht Meter. Pönitz: Aber nicht erlebbar...

Pönitz: Warum keine öffentliche Zugänglichkeit am Ufer bei C3 (das ist das Areal am nördlichen Ende des Beckens), für C1 und C2 ist das explizit geregelt (Nr. 17 und 18), für C3 nicht? Zeidler: Im Sinne der Zurückhaltung von Festsetzungen wurde darauf verzichtet. Vorhabensträger: Am Ufer soll der Weg aber öffentlich zugänglich bleiben.

Reichert: Investor betreibt dauerhaft Kita. Ist das richtig? Zeidler: Ja. Vertragspartner ist Investor. Aber: er kann sich Träger suchen.

Borkenhagen: Wie ist das, mit dem Boden auffüllen zu verstehen? Vorhabensträger: Senat hat Gebiet viele Jahre betreut. Es würden wohl 30cm reichen, aber es wird um 2 Meter aufgefüllt. Heisel: Regt an, im Umweltausschuss zu debattieren.

Pönitz: Folie trennt zwischen sauberer Erde und Kontaminierung in Grundwassernähe? Vorhabensträger: Ja. Im Bereich der Untergeschosse von Gebäuden sowie unter der privaten Wasserfläche gemäß Empfehlung der Senatsverwaltung.

Borkenhagen: Wie funktioniert der Umlauf des Wassers im Becken? Reicht das Regenwasser aus? Vorhabensträger: Es ist ein Umlaufsystem geplant. Die Pumpen befördern das Wasser zum Stadtplatz. Das fließt dann allmählich wieder zu den Unterbecken. Die Anpflanzungen im Wasser sollen dieses säubern. Die Sorge vor dem Umkippen eines Gewässers besteht nicht. Es wird zudem definitiv kein Grundwasser für das Becken verwendet.

Borkenhagen: Wurde eine Verkehrszählung durchgeführt - und wird diese bei Abschluss erneut durchgeführt? Zeidler: Die Verkehrsplanung basiert auf Prognosen vom Senat. Es wurde hier keine erstellt. Dem Vorhabensträger wird eine Zählung nur auferlegt, wenn keine Prognosen vom Senat vorliegen.

Welters: Möchte Widerspruch geklärt sehen. Seite 19: 70% versiegelt. Auf Seite 117: 60% versiegelt. Zeidler: Die 60% beziehen sich auf das gesamte Areal inklusive Straßen. Die 70% nur auf die Wohnfläche.

Welters: Planreife durchkreuzt die Festsetzung der Reihenfolge. Zeidler: Das WA 9, in dem sich das Torhaus befindet, ist nicht von Lärm betroffen. Erst muss die "bewohnte Lärmschutzwand" stehen, ehe hinten jemand einziehen kann. Welters: Wird die Rechtsprüfung da mitgehen? Zeidler: Vorprüfung erfolgt. Die bedingte Festsetzung ist in Berlin nicht üblich, in anderen Bundesländern dagegen schon.

Sauerteig: Grundwassersanierung - wer trägt Kosten? Vorhabensträger: Vorhabensträger trägt 10%, 90% öffentliche Hand, die wiederum zwischen Land und Bund aufgeteilt sind. Der Senat überwacht Zahlen.

Zellmer: Warum keine zwingende Dachbegrünung festgesetzt? Vorhabensträger: Verweis auf Nahwärmesystem, damit werden gesetzlichen Forderungen der EnEV auch über die zurzeit gültige Fassung hinaus erfüllt. Zellmer: Ja, aber nicht festgesetzt.

Zeidler (nachträgliche Ergänzung): Auf Grund der hohen Vorbelastung der Fläche (95% versiegelt, hohe Altlastenbelastung, wenig Biotopbestand) gab es keine naturschutzrechtliche Erforderlichkeit, die Dachbegrünung im Bebauungsplanverfahren aufzunehmen. Auch aus städtebaulichen Gründen wurden diese Maßnahmen bei diesem Projekt nicht aufgenommen, da dies unter Einbeziehung der umfangreichen Bodensanierungsmaßnahmen zu einer unzumutbaren Härte bei der Übertragung von Folgemaßnahmen geführt hätte. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird auch ohne die Dachbegrünungsmaßnahme ausreichend gesichert. Es greift das Gebot der planerischen Zurückhaltung.

Zellmer: Welcher Brennstoff im Blockheizkraft? Vorhabensträger: Ein Nahwärmesystem ist vorgesehen. Ein Blockheizkraftwerk soll ca. 60% der Leistung erbringen, 10% über Flusswasserwärme sowie der Rest über einen Spitzenlastkessel. Als Brennstoff soll Bio-Gas eingesetzt werden.

Strehmel: Senioren möchten sich auch bewegen. Ist anstelle der Spielplätze auch ein Generationenpark? Sind Geräte für Gleichgewichtsübung am Ufer möglich? Vorhabensträger: Noch nicht auf dem Schirm. Anregung wird aufgenommen.

Pönitz: Kritik an der Planreife hinsichtlich der Vorlage zur Kenntnisnahme. Nach § 33 ist dies nur möglich, wenn "anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht". Rein sachlogisch kann das nur die Ebene beschließen, die den B-Plan beschließt. So machen es die anderen Bezirke auch so. So ist es auch Beschlusslage in Treptow-Köpenick (vgl. IV/087 auf Antrag der SPD-Fraktion: "Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV Anträge auf Planreife nach § 33 Baugesetzbuch zur Beschlussfassung vorzulegen." Zudem betreffen das planreife Areal auch Einwendungen der Bürger und des Ortsvereines. Zeidler: Es herrscht ein rechtsakademischer Streit, ob Politik überhaupt Planreife beschließt - oder ob dies ein reines Verwaltungshandeln darstellt. Immerhin beschließt das BA die Planreife.

Pönitz: hat den Eindruck, dass die Wünsche der Bürger und des Ortsvereins Grünau keine große Rolle gespielt hatten. So schlug der Ortsverein Grünau vor, das Ufer nicht durchgehend mit vier Vollgeschossen zu versehen. Und was sagt das Amt: der Investor muss ja nicht voll ausschöpfen, aber wird es wohl aus finanziellen Gründen tun.

Pönitz: Kein Problem mit hochwertigen Wohnungen, wenn gleichzeitig niedrigwertige Wohnungen geschaffen werden - und sozusagen die Pluralität der Gesellschaft abbildet. Aber das ist hier nicht der Fall. Keine "Soziale Mischung.

Pönitz: Uferkante ist nur Spundwand, d. h. keine Böschung? Vorhabensträger: Exakt.

Welters bittet, offene Fragen noch vor der BVV-Sitzung zu beantworten.

 

Abstimmung A. f. UmNatGr als Stimmungsbild, da keine Überweisung vorlag:

VII/0982 (Planreife zur Kenntnisnahme): 8/1/1 (Grüne Enthaltung, Piraten dagegen)

VII/0983 (Bebauungsplan zur Beschlussfassung): 8/1/1 (Grüne Enthaltung, Piraten dagegen)

 

Abstimmung im A. f. StaT:

VII/0982 (Planreife zur Kenntnisnahme): 12/1/2 (Grüne Enthaltung, Piraten dagegen)

VII/0983 (Bebauungsplan zur Beschlussfassung): 12/1/2 (Grüne Enthaltung, Piraten dagegen).

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die nach § 19 (3) / (4) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten.


 
 

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