Auszug - Nachfragen zur Einrichtung Walter Kroh  

 
 
59. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Jugendfreizeiteinrichtung Walter Kroh
Ort: Schulzendorferstraße 26, 12526 Berlin

Auf die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den bestehenden Nutzungsbeschränkungen für die Einrichtung (Altersgruppen 9-14 Jahren, max. 10 Besucher im outdoor-Bereich und keine Nutzungszeiten am WE) wird hingewiesen. Bei Festen sind max. 30 Personen gestattet. Im Jahr sind drei Discotheken zulässig.

Durch Werbung (Flyer) wird im Umfeld auf die Angebote der Einrichtung hingewiesen. Eine gute Zusammenarbeit besteht mit der Grundschule am Buntzelberg. Auch zur Fritz-Kühn-Schule wurden erste Kontakte hergestellt.

Eine konkrete Kooperation zu anderen JFE gibt es nicht.

Frau Frömel weist darauf hin, dass die Bedingungen und Auflagen zur Nutzung der Einrichtung dem CJD vor der Übertragung bekannt waren.

Frau Buch ergänzt noch, dass die Nutzungsbeschränkungen als Kompromiss aus der Nachbarschaftsklage vereinbart wurden. Ansonsten hätte das Ergebnis der Klage auch die Schließung der Einrichtung  sein können. Frau Stappenbeck schlägt vor, dass alte Gerichtsurteil noch einmal herauszusuchen und mit der gegenwärtigen Praxis abzugleichen. Das Urteil wird an die Mitglieder des JHA verschickt.

Einige der von den Mitarbeitern benannten Auflagen (z.B. dunkel verklebte Fensterscheiben) und Nutzungsbeschränkungen (Besucheranzahl und -alter) sollen noch einmal durch das Jugendamt anhand der Unterlagen überprüft werden.

Herr Engelmann-Strauß schlägt vor, dass durch das Ordnungsamt und Tiefbauamt geprüft werden sollte, ob die gegenüberliegende Straße in eine Spielstraße umgewidmet werden kann.

Frau Flader stellt fest, dass sich viel verändert hat in der Einrichtung. Sie fragt nach, ob die beiden Stellen reichen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Frau Briese-Blum informiert, dass zu den beiden Erzieherstellen noch zusätzlich vier Honorarkräfte in der Einrichtung tätig sind. Das reicht aus, um Schließzeiten und Krankheit abzusichern. Am Wochenende ist die Einrichtung wegen der Nutzungsbeschränkungen geschlossen, wochentags sind die Öffnungszeiten von 14.00-19.00 Uhr und in den Ferien von 13.00-19.00 Uhr.

Herr Freier findet, dass es sich hier um sehr schöne, vielseitige Angebote handelt und diese Limitierung sehr ärgerlich ist. Auf Grund der mittlerweile guten nachbarschaftlichen Beziehung zur ehemaligen Klägerin sollte versucht werden, vertraglich etwas Neues zu vereinbaren.

Frau Stantien hält es für erforderlich, dass die Einrichtung ein Konzept erarbeitet, wo die älteren Kinder hingehen können.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)