Auszug - Informationen des BzBm  

 
 
25. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr gekommen. Das Bezirksamt hat es Ende des Jahres noch ermöglicht, dass zwei Männer auf jeden Fall sehr glücklich in das neue Jahr gegangen sind. Erstmalig wurden in Berlin am 19.12.2013 im Rathaus Köpenick zwei eingetragene Lebenspartner gemeinsam eingebürgert. Dazu wurde eine Berliner Grundsatzentscheidung getroffen, dass bei eingetragenen Lebenspartnern dem Antrag des zweiten Partners gegebenenfalls auf der Rechtsgrundlage von § 8 (Ermessenseinbürgerung) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 StAG entsprochen werden kann.             
Zur Rechtslage: Nach derzeit geltendem StAG können gemäß § 10 Abs. 2 Ehegatten (und minderjährige Kinder) mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Aber eben nur Ehegatten. Lebenspartner werden dort nicht genannt.             
Zum aktuellen Fall: Ein belgischer Staatsangehöriger und sein eingetragener Lebenspartner, italienischer Staatsangehöriger, hatten beim BA Treptow-Köpenick am 27.06.2013 die Einbürgerung beantragt. Bei beiden waren alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt – bis auf die Aufenthaltszeit eines der Lebenspartner. Einer lebte erst seit vier Jahren in Deutschland.
Der Vorgang wurde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 2 StAG vorgelegt.             
Das Ergebnis: Zeitgleiche Einbürgerungen von Lebenspartnern gab es auch vorher schon in Berlin, jedoch nur bei Vorliegen auch der zeitlichen Voraussetzungen bei jedem einzelnen.

Das ist jetzt erledigt und wir sind der rechtlichen Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten in Berlin etwas näher gekommen.

 

Auch das Bezirksamt ist vielfältig!

Die Charta der Vielfalt, die Unternehmensinitiative, hat die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland zum Ziel. Sie sind darüber informiert, dass sich die Unterzeichner der Charta der Vielfalt verpflichten, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Beschäftigten sollen gleichermaßen respektiert werden – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Charta der Vielfalt wurde 2006 von vier Konzernen und der ehemaligen Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer initiiert. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist Schirmherrin der Initiative. Der 2010 gegründete Charta der Vielfalt e. V. übernimmt die operative Steuerung sowie die inhaltliche Gestaltung der Initiative und ist Auskunftsstelle für interessierte Unternehmen, Verwaltungen und andere Organisationen.             

Die Wertschätzung von Vielfalt ist ein Gewinn für alle! Auch das Bezirksamt schloss sich der Initiative an. Bereits im November letzten Jahres unterzeichnete ich anlässlich des Fachtages Vielfalt die Charta und inzwischen ist die von Maria Böhmer unterzeichnete Urkunde im Bezirk auch angekommen.

Ein neues Projekt ist gestartet. Unter der Federführung der SPK werden die Ortsteile im Hinblick auf ihr unterschiedliches Bürgerschaftliches Engagement unter die Lupe genommen.

Am 21.01.2014 habe ich zusammen mit der Staatssekretärin Frau Hella Dunger-Löper in den Wappensaal des Roten Rathauses zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen.

Der Senat und die Berliner Bezirke unternehmen ja erhebliche Anstrengungen, um das Engagement der Bürgerinnen und Bürger auf den verschiedensten Feldern zu aktivieren. Ziel ist es u. a., durch eine fachübergreifende intensive Zusammenarbeit lokale Interessengruppen, andere bürgerschaftlich engagierte Gruppen und Akteure in die Entwicklung ihrer Ortsteile einzubinden und damit eine neue Qualität städtischer Beteiligungs-, Verantwortungs- und Steuerungskultur aufzubauen.

An dem Projekt sind zudem die Bezirke Mitte, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf beteiligt.

Im Rahmen dieses knapp zweijährigen Projektes soll untersucht werden, inwieweit sich durch Vernetzung bestehender Strukturen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Sektors wie z. B. Stadtteilzentren, Nachbarschaftseinrichtungen, Familienzentren und Freiwilligenagenturen Synergieeffekte zugunsten des jeweiligen Quartiers entwickeln lassen. Weiterhin sollen Partizipationsmöglichkeiten und diesbezügliche Verfahren erprobt sowie Rollen und Aufgaben der Akteure im Rahmen von Beteiligungsverfahren definiert werden. Auf dieser Basis sollen schließlich unter Federführung der Senatskanzlei Anforderungen für die Bereitstellung einer Online-Partizipationsmöglichkeit festgelegt werden.

In unserem Bezirk werden übrigens gesondert die Ortsteile Adlershof und Altglienicke untersucht.

Die SPK ist auch neu zu erreichen. Es gab Umzüge. Die Kolleginnen und Kollegen haben die ersten Regionalbüros bezogen. Sie finden nun Herrn Ignaszewski im Rathaus Johannisthal, Frau Kreische im Rathaus Köpenick, Frau Nietzold im Myliusgarten, dort im Haus C. Die Datenkoordinatorin ist ebenfalls wieder im Rathaus Köpenick erreichbar. Frau Schilling und Frau Bodeit haben ihre Büros weiterhin im Rathaus Treptow.

Hinsichtlich der Wiedereröffnung des Bürgeramts 2 in Schöneweide müssen wir uns noch etwas gedulden. Die umfangreichen Arbeiten im Bürgeramt 2 werden nicht so schnell abgeschlossen wie erwartet. Der Termin der Wiedereröffnung ist auf den 17.03.2014 verlegt worden. Die Öffnungszeiten bis daher unverändert: Montag bis Freitag, 07:00 – 19:00 Uhr. Am 14.03.2014 bleibt das Bürgeramt 1 im Rathaus Köpenick wegen der Rückorganisation allerdings geschlossen.             
Wir bedanken uns ganz besonders bei unseren Bürgerinnen und Bürgern in Treptow-Köpenick für ihre Geduld und ihr Verständnis, dass wir erneut nur an einem Standort, dafür aber länger, öffnen können.

 

Jetzt kann ich Ihnen noch aus den einzelnen Bereichen etwas berichten.

Es ist dem FB Stadtplanung unter großen personellen Anstrengungen und mit Unterstützung des FB Vermessen und des Sanierungsbeauftragen gelungen, zum Stichtag 31.12.2013 für sämtliche Grundstücke im ehemaligen Sanierungsgebiet Oberschöneweide die Bescheide zur Erhebung der Ausgleichsbeträge zu erlassen. Es handelt sich dabei um ca. 700 Bescheide. Die Höhe der festgesetzten Ausgleichsbeträge beläuft sich auf rund 3,63 Mio. €, die dem Landeshaushalt zufließen. Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen.

 

Zur Mieterberatung im Märchenviertel:

Die vertraglichen und organisatorischen Voraussetzungen sind geschaffen, dass seit 23.01.2014 die Mieterberatung für Mieter der PRO-Mittelheide GmbH im Rathaus Köpenick, immer donnerstags im Zeitraum 16 bis 18 Uhr im Raum 145 durch die Rechtsanwälte Gräning & Kollegen erfolgen kann. Die Mieter können sich telefonisch in der Kanzlei einen Termin für die Erstberatung holen. Die Mieter sind mit einer entsprechenden Postwurfsendung am Anfang Januar informiert worden. Bereits der erste Beratungstermin wurde von Bürgerinnen und Bürgern genutzt.

Ich darf Sie noch über öffentliche Auslegungen informieren:

-      gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-57 VE (Allgemeine Wohngebiete, Sondergebiete mit hohem Grünanteil mit der Zweckbestimmung „Ausflugslokal“, öffentliche und private Verkehrsflächen, private Grünflächen mit Kinderspielplatz), Ortsteil Köpenick, Grundstück Wendenschloßstraße 254 liegt zwischen 3. Februar bis einschließlich 3. März 2014 im Fachbereich Stadtplanung im Rathaus Köpenick aus. Zusätzlich findet dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung am Montag, 10. Februar 2014 um 18:00 Uhr, Rathaus Köpenick, im Ratssaal statt.

-      Es gibt auch ein frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan XV-37c ("Gartenstadt Falkenberg: Paradiesstraße") im Geltungsbereich OT Bohnsdorf. Hier liegen die Planungen dazu zwischen dem 11. und 24. Februar 2014 ebenfalls im Fachbereich Stadtplanung im Rathaus Köpenick aus.

 

Aus dem Schulamt:

-      Zum Schulanlagensanierungsprogramm 2014 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft alle beantragten Maßnahmen, das sind 15 Maßnahmen mit 4,141 Mio. Euro, bestätigt. Wie bereits 2013 hat auch im Jahr 2014 jede Schule die Möglichkeit, kleinere Sanierungsmaßnahmen eigener Wahl bis zu einem Gesamtbetrag von 7.000 Euro beim Schulträger zu beantragen. Die Anträge sollten bis zum 14.02.2014 beim Schulamt vorliegen.

-      Die Zuschlagerteilung im Rahmen der Ausschreibung zur Neuordnung des Schulmittagessens ist erfolgt. Es gab keine Einsprüche oder Rügen vor der Vergabekammer. Hoffen wir nun, dass es den Schülerinnen und Schülern ebenso schmeckt.

Herzlichen Dank.

Anlagen:  
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