Auszug - Vorstellung der Ergebnisse der Tiefenprüfung HZE  

 
 
40. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Frau Stappenbeck erinnert, dass bereits 2009 durch das Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, dass Fach- und Finanzcontrolling HzE insbesondere eine jährliche Tiefenprüfung von drei Bezirken je Haushaltsjahr umfasst, so dass in jeder Legislaturperiode jede

Frau Stappenbeck erinnert, dass bereits 2009 durch das Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, dass Fach- und  Finanzcontrolling HzE insbesondere eine jährliche Tiefenprüfung von drei Bezirken je Haushaltsjahr umfasst, so dass in jeder Legislaturperiode jeder Bezirk einmal seine fachlichen und finanziellen Steuerungsmaßnahmen darstellen sollte. Durch den UA Bezirke des Hauptausschusses wurden alle bezirklichen Jugendämter verpflichtet, eine entsprechende Tiefenprüfung im HzE Bereich durchzuführen.

Aufgrund fehlender fachlicher Vorgaben der Landesebene hatte jeder Bezirk seine individuelle Herangehensweise und Schwerpunktsetzung gewählt. Für die nächsten Tiefenprüfungen wird es Landesschwerpunkte geben, die sich im Wesentlichen an der Herangehensweise orientieren, die das Jugendamt Treptow-Köpenick gewählt hat.

Es folgt die Präsentation der Ergebnisse der Tiefenprüfung im Bezirk Treptow-Köpenick. Die vollständige Präsentation wurde den Mitgliedern vorab zur Verfügung gestellt.

 

Nachfragen:

Herr Hänsgen bezieht sich auf die Seite 29. Er bittet die Aussage, dass nicht eine der stationären Einrichtungen vom Konzept her in der Lage war, dieser Zielgruppe Hilfe zu gewähren,  zu erklären.  

Frau Buch erläutert, dass es sich bei dieser Zielgruppe um sogenannte „schwer dissoziale“ Kinder und Jugendliche handelt. Die Unterbringung musste auf Grund von schwersten psychischen Auffälligkeiten und Drogenproblemen erfolgen. Bei den untersuchten Fällen waren diese stationären Einrichtungen mit den angebotenen Konzepten diesen Jugendlichen aber nicht gewachsen. Hier fehlen spezielle Angebote. Frau Stappenbeck ergänzt, dass es hierbei auch immer einen  Dissens zwischen den einzelnen Bedarfen der Bezirke und den vorhandenen Angeboten der Einrichtungen gibt. Die vorhandenen Angebote sind wenig für besonders schwierige Jugendliche geeignet und der Weg vom Bedarf der einzelnen Jugendämter zum Angebot des Trägers mit dem entsprechenden Kostensatz ein viel zu langer Weg ist.

Frau Stantien erkundigt sich, ob für die ambulanten Hilfen zu wenig Stunden gewährt werden oder aber auch ev. mehr Doppelhilfen eingesetzt werden müssten.

Frau Stappenbeck bestätigt, dass bedarfsorientiert vorgegangen wird. Da die Problematik bei der Gewährung von Stundenkontingenten für ambulante Hilfen aufgrund des Zuweisungsverfahrens landesweit sehr schwierig geworden ist  arbeitet die Senatsverwaltung mittlerweile an einem Rundschreiben, wo höhere Stundenkontingente wieder empfohlen werden. 

Herr Bünger merkt an, dass auch der ambulante Bereich einer Tiefenprüfung unterzogen werden sollte. Herr Bünger findet, dass letztendlich die Steuerbarkeit bei den HZE überhaupt in Frage gestellt werden muss. Er hält es für ratsam,  die nur sehr geringe Steuerbarkeit bei den HzE klar und deutlich hervorzuheben.

Herr Klemm  hält es für wichtig, zu identifizieren, wie weit HzE überhaupt steuerbar sind.

Frau Bader weist darauf hin, dass auch die Jugendlichen bereit sein müssen Hilfen anzunehmen. Pädagogische Arbeit kann auch erst beginnen, wenn die Jugendlichen mal für eine Weile in einer Einrichtung bleiben.


 
 

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