Auszug - Steganlage an der Großen Krampe
Aussprache: Der BzV Herr Schild begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Der Antrag hat ja eine längere Vorgeschichte. Die BVV hatte beschlossen, die Steganlage in Müggelheim, mit dem Ziel dort die Fähre und den Sportbootverkehr wieder anzusiedeln, zu rekonstruieren. Dieser Beschluss hatte aber wohl die Konsequenz des Abrisses, da er nicht zu rekonstruieren war oder in einer anderen Form zu gebrauchen gewesen ist. Baugleiche Steganlagen in ganz Köpenick wurden auch überprüft und gesperrt. Man habe also das genaue Gegenteil erreicht. Er stehe jetzt auch in der Schuld der Müggelheimer. Natürlich könne man den Antrag noch lange in den Ausschüssen beraten, aber ihn auch gleich heute beschließen, denn er bekräftigt nur die bestehende Beschlusslage. Zwischenfrage Herr BzV Worm: Als oft von den Spindlersfeldern in die Pflicht genommener BzV habe Herr Schild sein volles Mitleid und die Fraktion B'90Grüne werde sich überlegen, ob nicht doch auf eine Überweisung in die Ausschüsse verzichtet werden kann. Herr Schild: Ziele sind die schnellstmögliche Finanzierung, vielleicht durch GA-Mittel, und die Realisierung noch im Sommer des nächsten Jahres. Zwischenfrage Frau BzV Kappel: Ist dem Antragsteller bekannt, dass bei Nutzung durch die Berufsschifffahrt (hier Fähre) eine Nutzung der Steganlage durch Sportboote nicht erlaubt ist? Herr Schild: Er habe dies ausgiebig mit dem ehemaligen BzStR Herrn Schneider diskutiert. Es besteht die Möglichkeit der Ausnahme, wenn entsprechende spezielle Konstruktionen angebracht werden. Dies gelte dann auch für Paddelboote. Frau BzV Kappel beantragt dann doch die Überweisung in die Ausschüsse, da bisher ihrem Wissen nach eine solche Ausnahmegenehmigung noch nicht erteilt wurde. Herr BzV Schild: Dieser Aspekt wurde ja damals schon im Ausschuss beraten, sonst wäre der Beschluss ja nicht zu Stande gekommen. Alternativ könnte man ja beschließen und die Problematik generell im Ausschuss UmNatGr für alle Steganlagen diskutieren. Herr BzV Groos: Die Fraktion B'90Grüne ist bereit, dem Antragsteller entgegen zu kommen, und man mache sicher keinen Fehler, wenn man den Antrag heute beschließe. Die vorgeschlagene globale Diskussion der Problematik sollte man aber dann auch durchführen. Herr BzV Pönitz: Er sei nun kein Experte für Steganlagen, aber wenn man der BVG die Nutzung anträgt, hätte er gern von dieser eine Stellungnahme, ob sie denn dann auch diese Möglichkeit nutzen werde. Die Klärung dieser Frage wäre ein Grund für die Überweisung, vielleicht gibt es ja aber auch eine schnelle Antwort darauf. Herr BzV Dr. Durinke: Sicher bekomme man eine Sportbootanlage hin. Die zusätzliche Nutzung durch die Berufschifffahrt ist zweifelbehaftet. Die Priorität liegt ja bei der Sportbootnutzung, wenn er den Antragsteller richtig verstehe. Dies sollte dann auch so formuliert werden, z. B. indem man vor "Schiffe" einfügt "nach Möglichkeit auch für". Damit ist der Auftrag an das Bezirksamt eindeutig. Herr BzBm Igel: Herr Schild ist natürlich nicht allein für die Situation verantwortlich. Es gab schon lange den Wunsch der Einwohnerschaft nach einem Fährbetrieb. Deshalb hat das Bezirksamt ein Gutachten zum Zustand der Steganlagen anfertigen lassen. Die Anlage für einen Fährbetrieb ist wesentlich größer und teurer. Die Kosten betragen 18 T€ für die Neuerrichtung des Steges in bisherigem Umfang bzw. 34 T€ für einen Fährsteg. Die Abbruchkosten wurden ja bereits geleistet. Die BVV sollte sich also schon entscheiden. Es gibt aber weitere Hürden für den Fährbetrieb: Antrag beim Land, Ausschreibung des Fährbetriebes, Baugenehmigung und Bau. Es gibt also eine zeitliche und eine finanzielle Dimension. Herr BzV Schild: Dann habe man jetzt die verzwickte Situation: ohne Steganlage keine Fähre, mit Steganlage möglicherweise eine Fähre, man solle jetzt aber nachweisen, dass man eine Fähre dort hinbekomme, um eine Steganlage bauen zu können. Dies erinnert an das Hase und Igel-Spiel. Man sollte auf Grund der Vorgeschichte, der obigen Ausführungen und der bestehenden Beschlusslage den Antrag beschließen. Wenn nach fachlicher Prüfung im Schlussbericht steht, dass doch kein Fährbetrieb möglich sei, dann müsse man damit eben leben. Frau BzV Kappel: Sie stehe dem Antrag doch positiv gegenüber, aber eine Überweisung ermöglicht auch den neuen BzV sich mit der Thematik zu beschäftigen. Bis zum Sommer bliebe immer noch genug Zeit für den Bau. Abstimmung (Überweisung): Mit 18 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen abgelehnt. Abstimmung (Antrag): Mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen beschlossen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, bestmöglich darauf hinzuwirken, dass die im September abgebrochene Steganlage an der Großen Krampe neu aufgebaut und als Anlegestelle für Boote und Schiffe wieder hergestellt wird. Insbesondere soll beachtet werden, dass hierdurch der Wassertourismus gefördert und eine Fährverbindung (z. B. BVG-Fährlinie 21) in den Ortskern von Müggelheim möglich wird.
Abstimmungsergebnis:
dafür: mehrheitlich dagegen: 4. Enthaltung: 4.
Realisierung:
28.01.2013, 1. ZB in MdV VII-16 lfd. Nr. 760 13.03.2014, 2. ZB in MdV VII-29 lfd. Nr. 1488 14.08.2015, SB 3. ZB in MdV VII-46 lfd. Nr. 2445 (Rückstufung in ZB auf 40. BVV am 24.09.15) 24.05.2016, SB in MdV VII-54 lfd. Nr. 2950 |
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