Auszug - Radverkehr im Schwalbenweg
Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem BA wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schönefeld für die Zulassung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Schwalbenweg in Höhe der Gebäude mit den Hausnummern 21 und 22 einzusetzen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrtheitlich dagegen: 3. Enthaltung: 0. |
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