Auszug - Hartz-IV-Sätze für Kinder unverzüglich neu berechnen!  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.13 Beschluss:593/27/09
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1002 Hartz-IV-Sätze für Kinder unverzüglich neu berechnen!
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:593/27/09
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, SozGes
Verfasser:Dan MechtelFeierabend, Ines
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:CDU

Aussprache:

Herr BzV Mechtel begründet den Antrag der Linksfraktion. Über Hartz IV wurde lange nicht gesprochen und so wird es Zeit, denn es gehe auch den Bezirk etwas an. Im Bezirk leben ca. 30.000 Betroffene von Hartz IV in 18.000 Bedarfsgemeinschaften. Davon sind 4000 Kinder. In den Regelsätzen, z. B. für einen Säugling, sind 12 € für Tabak und Alkohol enthalten, aber kein Cent für Windeln. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat gestern ausgerechnet, wie die Regelsätze tatsächlich berechnet sein müssten und kam auf 254 € für bis 6-Jährige, 276 € für bis 14-Jährige, 321 € für bis 18-Jährige. Das Missverhältnis hat nicht nur das Bundessozialgericht festgestellt, welches auch der Auffassung ist, dass die Regelsätze verfassungswidrig sind sondern auch die sogenannte Laumann-Kommission 2007 in Nordrhein-Westfalen. Er danke deshalb auch der CDU-Fraktion für ihren Beitritt. Dies sind die Fakten. Soll nun die BVV diese Fakten so hinnehmen oder sieht sie sie auch Handlungsmöglichkeiten. Er sei der Auffassung, dass man handeln müsse, denn hier liegt eine unmittelbare Auswirkung von Bundespolitik auf die Bürger des Bezirkes vor. Auf jeden Bescheid des Jobcenters prangt das Wappen des Bezirkes. Dies bedeutet, dass man im Namen des Bezirkes, und nach Auffassung des Bundessozialgerichtes verfassungswidrige, Bescheide verschickt. Man stelle sich den Skandal vor, und dies zu Recht, würde ein anderes Amt des Bezirkes solche Bescheide rausgeben. Von daher könne man sich nicht hinstellen und sagen, es gehe einen nichts an. Die Besonderheit besteht eben darin, dass das Jobcenter Treptow-Köpenick eine bezirkliche Arbeitsgemeinschaft ist. Wer sind in diesen Fall eigentlich die zuständigen Stellen. Er denke hierbei nicht nur an den Gesetzgeber sondern z. B. auch an den Rat der Bürgermeister, den Deutschen Städtetag, den Städte- und Gemeindebund. Er hoffe auf eine breite Mehrheit zum Antrag. Herr BzV Igel: Er war doch etwas über den Antrag und deren Begründung verwundert, da man schon heftige Aussprachen zum Thema geführt hatte. Von daher wolle er nur zwei Aspekte des Antrages ansprechen. Nehmen wir es so hin und kann die BVV etwas unternehmen? In der Sache ist man auch hier nicht weit auseinander. Auch die SPD hat erkannt und dokumentiert, dass hier Handlungsbedarf besteht. Der Bundestag hat gehandelt. Vom 1. Juli 2009 werden die Regelsätze erhöht, wenn dies auch vielen nicht ausreichend erscheinen wird. Außerdem wird es für junge Schüler zu Beginn eines jeden Schuljahres 100 € Unterstützung geben. Man könne sich also nicht hinstellen und sagen, es werde nichts getan. Man sollte doch auch mehr Ehrlichkeit nach außen hin bewahren zum zweiten Punkt, was könne die BVV unternehmen. Der Antrag ist ehrenswert. Aber die BVV hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen, auch nicht auf die Bescheide des Jobcenters. Es ist nicht hilfreich, wenn man so auftrete, als könne die BVV etwas bewirken. Die SPD-Fraktion lehnt deshalb den Antrag ab. Frau BzStRin Feierabend: Die Bundesregierung hat zweifelsfrei einen Schritt in die richtige Richtung getan, aber dieser Schritt macht die Regelsätze auch nicht verfassungskonform, denn (Zitat: Medieninformation 03/9 des Bundessozialgerichtes): „Nach Auffassung des Senats wäre der Gesetzgeber gehalten gewesen, in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern, den Regelsatz auf der Basis einer detaillierten normativen Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs festzusetzen.“ Das ist bis heute nicht erfolgt und deshalb wird das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen. Was könne nun die BVV unternehmen? Der soziale Rechtsstaat ist ein hohes Gut, weshalb es mit Art. 79 (3), der Ewigkeitsklausel, geschützt. Leider werden auch in einem Rechtsstaat die Gesetze immer öfter mit „der heißen Nadel gestrickt“, dass, wie hier, tausende von entsprechenden Verfahren bei den Sozialgerichten anhängig sind. Das Bundesverfassungsgericht musste feststellen, dass das Gesamtkonstrukt des SGB II, wie auch die Regelsätze für die Kinder, nicht verfassungskonform sind. Nun erledigen die Gerichte die Arbeit von Politik und Gesetzgeber. Dies ist nicht in Ordnung. Ein Beschluss des Antrages wäre ein politisches Signal für die Kinder in Treptow-Köpenick und dies könne sie nur empfehlen.

Abstimmung:  Mit 25:21:1 ist der Antrag angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesländer im Hinblick auf eine wissenschaftliche Ermittlung, Neubemessung und Festsetzung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche im SGB II und SGB XII, in denen spezielle Kinderbedarfe berücksichtigt werden, unverzüglich umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              25              dagegen:              21.              Enthaltung:              1.


  Beschluss: 26.02.2009 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 05.06.2009 realisiert Verantwortlich:
BA, SozGes  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 17.06.2009  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

17.04.09 ZB VI-29 lfd. Nr. 2068

05.06.09 SB VI-30 lfd. Nr. 2148

 

 

Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht:

 

 
 

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