Auszug - Bürgerfragestunde  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0983 Bürgerfragestunde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde

BF 107/VI Stefanie Kuhlich

BF 107/VI  Stefanie Kuhlich              Thema: Strandbad Friedrichshagen

Welches Interesse hat der Bezirk daran, aus einem von vielen Anwohnern des Müggelsees genutzten Seebad (Friedrichshagen) eine weitere gastronomische Einrichtung zu machen?

Entfällt

BzVV: BF 108/VI ist zurückgezogen worden und deshalb nicht Gegenstand der Drucksache

BF 109/VI  Peter Wolf              Thema: Seebad Friedrichshagen

1.    Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und wann die im Flächennutzungsplan mit dem Symbol Sportstätte eingetragene Fläche des Seebades Friedrichshagen davon entwidmet oder gelöscht wurde?

2.    Ist das Bezirksamt von der betreffenden Ausschreibung der Berliner Bäder Betriebe informiert gewesen und was wurde getan, um das Seebad Friedrichshagen dem Nutzer TIB als Schwimm- und Sportstätte zu erhalten?

3.    Wie schätzt das Bezirksamt die Möglichkeiten ein, gemeinsam mit dem Senat und dem Sportbund Berlin, das Seebad Friedrichshagen aus der Kategorie "Sommer- und Freibäder" in die Kategorie "Schul- und Vereinsbäder" der Berliner Bäder Betriebe aufzunehmen und so langfristig als Schwimm- und Sportstätte für die Bürger zu erhalten?

Frau BzBmin Schöttler für das Bezirksamt: Das Freibad Friedrichshagen ist lt. Sportförderungsgesetz eine Sportfläche. Es besteht daher kein Anlass, den Flächen-nutzungsplan zu ändern, da sich der Charakter nicht geändert hat und nicht ändern wird. Lt. Aussage der Berliner Bäderbetriebe wird es weiter auch als Sportbad genutzt werden. Zur Frage 2: Das Bezirksamt ist von der betreffenden Ausschreibung nicht informiert worden, hat aber seine Bedenken an die Berliner Bäder Betriebe weitergegeben. Zitiert aus der Antwort: „Das Betreiberkonzept des künftigen potentiellen Pächters sieht vordergründig die Betreibung des Freibades für die breite Öffentlichkeit vor. Gleichzeitig sollen die bisherigen sportlichen Aktivitäten und Veranstaltungen im Freibad Friedrichshagen fortgesetzt werden. Der künftige potentielle Pächters und die Turngemeinde in Berlin 1848 e.V. haben ihr Interesse an einer Kooperation bekundet. Auf dieser Grundlage können sowohl der im Interesse der breiten Bevölkerung öffentliche Badebetrieb als auch sportliche- und freizeit- orientierte Aktivitäten sichergestellt werden. Dazu wurden erste Gespräche geführt. Die Berliner Bäder Betriebe stehen einer Kooperation positiv gegenüber und werden ein Zustandekommen soweit wie möglich unterstützen.“. Zu ihrer Frage 3: Das Bezirksamt wird dieses Thema mit dem Berliner Senat und den Berliner Bäder Betrieben erörtern, wobei eine öffentliche Nutzung als reines Vereinsbad durch alle Menschen mit sportlicher
Nutzung und Nutzung durch die Kinder favorisiert werde.

Nachfrage Herr Wolf: Plant der potentielle Betreiber die Nutzung des Steges als Anlegestelle für Segelboote oder ähnliches, was einen Badebetrieb eigentlich ausschließen würde?

Frau BzBmin Schöttler: Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt und nach ihrer Kenntnis ist in der Ausschreibung der ausschließliche Badebetrieb vorgesehen und das, was sie gesagt haben, auch lt. Ausschreibung gar nicht möglich wäre.

Der BzVV nimmt eine Unterschriftensammlung für das Bezirksamt entgegen und bittet den Überreicher, Lothar Stein, sich kurz vorzustellen.

Herr Lothar Stein: Er ist Bürger in Friedrichshagen, Mitglied im TIP und übergibt eine Unterschriftensammlung, die sich für die Erhaltung des Seebads Friedrichshagens unter der Regie eines gemeinnützigen Vereins, vorzugsweise der TIP, stark macht.

BF 110/VI  Dirk Suchland              Thema: Genehmigung von Steganlagen

1.    Ist es richtig, dass das gemeinsam mit der BVV entwickelte Steganlagenkonzept für die Genehmigung von Sportbootstegen keinerlei Relevanz hat?

2.    Warum wurden in der Baabe (Rauchfangswerder) 5 Einzelstege genehmigt, obwohl gleichzeitig ein Gemeinschaftssteg geplant und beantragt war und der Gemeinschaftssteg von der zuständigen Behörde zunächst wegen des Steganlagenkonzepts präferiert wurde?

3.    Warum wurden diese Einzelstege während des Genehmigungsverfahrens hinsichtlich von Landschafts- und Naturschutz nicht im Zusammenhang betrachtet, der Gemeinschaftssteg jedoch, obwohl zum gleichen Zeitpunkt wie die Einzelstege beantragt, nun im Zusammenhang mit den bereits genehmigten und errichteten Einzelstegen begutachtet wird?

Herr BzStR Schneider für das Bezirksamt: Die Beantwortung zu dieser Frage bezieht sich gleichzeitig auf die nächste Frage von Frau Nierich. Beide Fragesteller sind Mitglieder einer Antragspartei im Zusammenhang mit einer Sammelsteganlage in Raufangswerder und das gesamte Genehmigungsverfahren befindet sich gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dem Bezirksamt wurde angekündigt, dass es in den nächsten Tagen Positionierungen der Gerichtsbarkeit geben wird. Zu der allgemeinen Frage zum Steganlagenkonzept ist zu sagen, dass die Steganlagenkonzeption für ausgewählte Gewässerbereiche im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 10.08.2006 für die Genehmigung von Sportbootstegen insofern relevant ist, als es sich hierbei um einen Leitfaden für die Ermessensausübung im Rahmen des § 62 a Abs. 1 Berliner Wassergesetz handelt. Sie ist demzufolge von der Behörde bei der Ermessensausübung heranzuziehen. Die Steganlagenkonzeption selbst ist aber keine Rechtsnorm und vermag auch nicht Rechtsnormen zu verdrängen. Rechtsnormen haben in jedem Fall Vorrang. Zu den restlichen Fragen ist zu sagen: Zu diesen erwähnten Einzelsteganlagen sind mehrere Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig, deren Ergebnis abzuwarten ist. Es ist nicht richtig, dass die Gemeinschaftssteganlage gleichzeitig zu allen Einzelsteganlagen beantragt wurde. Die meisten Einzelsteganlagen wurden früher beantragt. Zudem besteht zu der beantragten Gemeinschaftssteganlage ein Verwaltungsverfahren kurz vor seinem Abschluss. Allen Beteiligten wird eine schriftliche Urteilsbegründung zugehen. Zur allgemeinen Erklärung, man habe es hier mit einer Situation zu tun, dass sozusagen zwei konkurrierende Antragstellerparteien eine Gemeinschaftssteganlage an dem  selben Ort begehren und dieses Verfahren nicht zwischen den Nachbarinnen und Nachbarn zu klären ist.

Nachfrage Herr Suchland: Eine Richtigstellung, er fragt wo Herr BzStR Schneider die Information her hat, dass es ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin gibt. Diese Aussage ist nicht richtig! Die Nachfrage in Bezug auf das Steganlagenkonzept: Auch das Berliner Wassergesetz sagt ja nichts anderes, als dass alle Anlagen dahingehend zu berücksichtigen sind, inwiefern der allgemeine Nutzen vorhanden ist. Daher sind die Ausführungen vom Bezirksstadtrat zum Konzept für ihn nicht ganz schlüssig. Warum wird das Konzept entwickelt, wenn es nicht umgesetzt wird? Fakt ist, das festgelegt ist, dass Gemeinschaftsanlagen zu bevorzugen sind.

Herr BzStR Schneider: Das hier ist nicht der Ort, um zu streiten, ob ein Verfahren anhängig ist oder nicht. Er hat keinen Grund an der Positionierung des Rechtsamtes zu zweifeln und demzufolge sind Verfahren anhängig. Das Steganlagenkonzept ist keine Rechtsnorm und daraus ist nicht abzuleiten, dass ein Grundstücksbesitzer, deren eine Grundstücksgrenze ans Wasser grenzt, nicht berechtigt ist am Ort X oder Y einen Einzelsteg zu beantragen.

BF 111/VI  Grit Nierich              Thema: Genehmigung von Steganlagen

1.    Warum wurde eine Genehmigung für den Einzelsteg, abgehend vom Grundstück Schmöckwitzer Damm 19, erteilt, obwohl zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung des Einzelsteges auch zwei Anträge auf einen Sammelsteg gestellt worden waren und hat die Genehmigung negative Konsequenzen für die Sammelsteganträge?

2.    Warum kann seit mehr als 3 Jahren ein weiterer, bis zum heutigen Tage unvollständiger Antrag auf einen Sammelsteg zum Grundstück Schmöckwitzer Damm 19 einen anderen, vollständigen Antrag auf einen Sammelsteg blockieren, zumal der Antragsteller kein Wegerecht zum Steg hat?

3.    Wie kann es sein, dass am Westufer der Baabe ein Einzelsteg nach der Entfernung von Röhricht errichtet wurde und einem Antragsteller des Sammelsteges das Entfernen von Röhricht unter Hinweis evtl. negativer Konsequenzen für die Antragsbearbeitung vorgeworfen wird?

Herr BzStR Schneider für das Bezirksamt: Er hat seine Position bei der vorhergehende Beantwortung schon klar gemacht und er wird sich hier so detailliert im Einzelnen dazu nicht äußern.

Nachfrage Frau Nierich: Warum wird man vorher nicht informiert, dass es dazu keine Stellungnahme gibt?

BzVV: Das Bezirksamt beantwortet die Frage nicht. Das ist ein mündliches Verfahren und die BVV hat auf die Beantwortung durch das Bezirksamt keinen Einfluss.

 

VI/0983              Bürgerfragestunde vom: 23.02.2009              Seite: 2/2


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)